Red. Natur, Umwelt & Energie [ - Uhr]

Rock am Ring: Einstweilige Verfügung • Verfahren mit unbefriedigendem Ergebnis • Lieberberg lässt Entscheidung prüfen

Das Landgericht Koblenz hat in dem Rechtsstreit um die Marke „Rock am Ring“ entschieden, dass ein Festival mit diesem Namen nicht ohne die Zustimmung der jeweils anderen Partei beworben oder veranstaltet werden kann.