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Grundsicherung & Regelbedarfsstufe 3: Möglicherweise über 300 Mönchenglad­bacher betroffen • VdK empfiehlt, Widerspruch einzulegen und/oder Antrag auf Überprüfung von Bewilligungsbescheiden

Nach Entscheidungen des Bundessozialgerichtes (BSG) vom Juli diesen Jahres stehen erwachsenen Leistungsberechtigten, die keinen eigenen Haushalt führen, jedoch nicht als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft den Haushalt gemeinsam führen, Leistungen der Regelbedarfsstufe 1, also 100% zu.