Hauptredaktion [ - Uhr]


Oberverwaltungsgericht Münster: „Höchstarbeitszeitberechnung bei Ärzten der Uniklinik Köln rechtswidrig“

Das Oberverwaltungsgericht hat gestern (23.06.2016) entschieden, dass das Universitätsklinikum Köln bei der Berechnung der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit der bei ihm beschäftigten Klinikärzte bezahlte Urlaubstage und gesetzliche Feiertage, die auf Werktage fallen, nicht als Ausgleichstage berücksichtigen darf.