[15.01.2017] Ab sofort können ehemalige Heimkinder, die zwischen 1945 und 1979 in Heimen, Anstalten und Einrichtungen der Behindertenhilfe und in Psychiatrien untergebracht waren, in Anerkennung erlittenen Leides und Unrecht eine pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro erhalten.