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Wenn Schornsteinfeger ihrer Verantwortung nicht gerecht werden • Eine „Gedankenreise“ auch zu „Nebentätigkeiten“ • Teil VII: EIN IN VIELERLEI HINSICHT INTERESSANTES URTEIL

[31.03.2017] Das Verwaltungsgericht Neustadt fasste am 23.02.2006 einen bemerkenswerten Beschluss.

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6-Millionen-Stadt Suqian und Mönchengladbach streben weitere Kontaktpflege an • OB Reiners und sein chinesischer Amtskollege unterzeichnen Memorandum

Während der Delegationsreise der Stadt Mönchengladbach in die chinesische NRW Partnerprovinz Jiangsu unterzeichnete Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners im Rahmen eines Festakts mit seinem Amtskollegen Tianqi Wang aus der sechs Millionen-Stadt Suqian ein Memorandum zur Zusammenarbeit.zwischen der Stadt Mönchengladbach und der Stadt Suqian in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Technologie, Bildung, Kultur, Sport und Tourismus.

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Wenn Schornsteinfeger ihrer Verantwortung nicht gerecht werden • Eine „Gedankenreise“ auch zu „Nebentätigkeiten“ • Teil VI: „AUGENBLICKSVERSAGEN“ VS. „SCHLAMPEREI“

[31.03.2017] „Von einem Augenblicksversagen spricht man, wenn ein ansonsten konzentriert agierender Mensch für eine sehr kurze Zeitspanne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unwillentlich außer Acht lässt. Bei Augenblicksversagen ist eine Ahndung wegen grob pflichtwidrigen Verhaltens ausgeschlossen.“ (Zitat aus Wikipedia)

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Wenn Schornsteinfeger ihrer Verantwortung nicht gerecht werden • Eine „Gedankenreise“ auch zu „Nebentätigkeiten“ • Teil V: DAS STRAFGESETZBUCH

[31.03.2017] Auch lohnt ein Blick in den § 331 des StGB (Strafgesetzbuch):

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Wenn Schornsteinfeger ihrer Verantwortung nicht gerecht werden • Eine „Gedankenreise“ auch zu „Nebentätigkeiten“ • Teil IV: DER BEZIRKSSCHORNSTEINFEGER UND SEINE NEBENTÄTIGKEITEN

[31.03.2017] Bei den „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern“ mit hoheitlichen Aufgaben hat der Gesetzgeber vor Jahren das so genannte Nebentätigkeitenverbot aufgehoben, so dass seit 2009 bundesweit viele Schornsteinfeger gerade auch in Nebentätigkeiten, die mit ihrer hoheitlichen Aufgabe kollidieren, arbeiten.

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Wenn Schornsteinfeger ihrer Verantwortung nicht gerecht werden • Eine „Gedankenreise“ auch zu „Nebentätigkeiten“ • Teil II: DAS SCHORNSTEINFEGER-GESETZ

[31.03.2017] Wer jetzt im Weiteren noch einen Blick in das Schornsteinfeger-Gesetz wirft, findet folgende weitere wichtige Information:

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Wenn Schornsteinfeger ihrer Verantwortung nicht gerecht werden • Eine „Gedankenreise“ auch zu „Nebentätigkeiten“ • Teil III: DER „BEVOLLMÄCHTIGTE BEZIRKSSCHORN­STEINFEGER MIT HOHEITLICHEN AUFGABEN“

[31.03.2017] Zuerst sollten wir uns mit der Thematik „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger mit hoheitlichen Aufgaben“ beschäftigen und die herausgestellten „hoheitlichen Aufgaben“ würdigen.

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Wenn Schornsteinfeger ihrer Verantwortung nicht gerecht werden • Eine „Gedankenreise“ auch zu „Nebentätigkeiten“ • Teil I: ES GEHT MEIST UM LEIB UND LEBEN [mit Download der Themenreihe]

[31.03.2017] An sich könnte man die Nachricht, dass ein Schornsteinkopf in den Garten eines Hauses stürzte, noch dazu kontrolliert durch die Feuerwehr, als interessante Randnotiz zur Kenntnis nehmen und zum normalen Tagesdenken übergehen.