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Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht • Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster unanfechtbar

„Die im Dezember 2015 gesetzlich eingeführte und ab dem 1. Juli 2017 zu beachtende Pflicht für die Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikations­dienste, die bei der Nutzung von Telefon- und Internetdiensten anfallenden Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer für eine begrenzte Zeit von 10 bzw. – im Fall von Standortdaten – 4 Wochen auf Vorrat zu speichern, damit sie im Bedarfsfall den zuständigen Behörden etwa zur Strafver­folgung zur Verfügung gestellt werden können, ist mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar.“

Bernhard Wilms [ - Uhr]


„Tour de France“: „Stell Dir vor, es ist ‚Verkaufsoffener Sonntag‘ und die Geschäfte bleiben geschlossen“ • Nicole Finger (FDP): „Reißleine ziehen!“

[22.06.2017] Es ist schon ein Novum, dass eine Verwaltung die Ratsmehrheit veran­lasst, einen verkaufsoffenen Sonntag zu installieren, obwohl es deutliche Zeichen gibt, dass Händler darin keinen Sinn sehen und ihn ablehnen.