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[08.11.2017] Nach der eindeutigen Positionierung des städtischen Rechtsamts, die im Ergebnis aussagte, dass die Anordnung der Berufsgenossenschaft (BG) erhebliche rechtliche Mängel aufweist und Widerspruch eingelegt werden sollte, haben der GEM-Aufsichtsrat und die GEM-Geschäftsleitung entsprechend reagiert.