Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
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Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Das Oberverwaltungsgericht hat heute (01.12.2017) den Verfahrensbeteiligten in Sachen Hambacher Forst einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Darin ist vorgesehen, dass die RWE Power AG bis zum 31. Dezember 2017 keine weiteren Abholzungs- und Rodungsmaßnahmen in dem streitbefangenen Gebiet im Hambacher Forst durchführt.