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OVG NRW bekräftigt in zwei Entscheidungen seine Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz • Läden dürfen zur Blaulichtmeile“ öffnen

Der Möbeleinzelhandel darf vorerst nicht mehrmals jährlich am Sonntagnachmittag im ganzen Gebiet von Stadtlohn zu dem Zweck öffnen, diesen Gewerbezweig und seine herausragende Position für die Stadt angesichts einer Abwärtsentwicklung in den letzten Jahren zu stärken.