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Ein-Euro-Jobs in massiver Kritik

[1]Seit Langem kritisieren insbesondere Handwerksbetriebe, dass Aufträge, die öffentliche Stellen früher an sie vergeben hätten, mehr und mehr von 1-Euro-Jobbern erledigt würden. Viele dieser Aufträge gingen an so genannte „gemeinnützige“ Unternehmen von Sozialorganisationen [2], die ohne diese billigen Arbeitskräfte kaum existieren können.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, liegt ihr eine Untersuchung des Bundesrechnungshofes (BRH) vor, der die Praxis der Jobcenter bei der Vergabe von Ein-Euro-Jobs äußerst kritisch moniert. So seien geförderte Arbeitsgelegenheiten „in der Mehrzahl der Fälle nicht geeignet, die Chancen von Langzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen“.

Der BRH ist auf viele Beispiele gestoßen: So wurden Langzeitarbeitslose unter anderem dafür eingesetzt, illegalen Müll zu beseitigen, beim Umzug eines städtischen Bauhofs zu helfen oder Nasszellen in einem Altenheim zu reinigen. Außerdem wird in dem Bericht kritisiert, dass Jobcenter nach wie vor „meist wahllos Arbeitsgelegenheiten“ zuwiesen, ohne die Hilfsbedürftigen weiter zu beraten und individuelle Ziele für die Teilnahme festzulegen.

Wenn es zutrifft, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Zukunft deshalb mehr gegen den Missbrauch von geförderten Arbeitsgelegenheiten tun will, sind Anpassungen des ab 01.01.2011 geltenden Gesetzes nicht ausgeschlossen.

Nach Angaben der SZ will die BA ab 2011 in allen Jobcentern verpflichtend Beiräte aus Arbeitgebern und Gewerkschaften einrichten, die prüfen sollen, ob ein Ein-Euro-Job wirklich wettbewerbsneutral ist oder ob es eine unzulässige Konkurrenz für örtliche Firmen gibt.

Solche Beiräte gibt es bislang nicht, wohl aber ARGE-Beiräte, deren wirkliche Aufgabeninhalte nicht transparent sind.

Sollten in den „verpflichtenden Beiräte“ neben Gewerkschaften auch Arbeitgeber tätig sein, müsste ausgeschlossen werden, dass diese selbst 1-Euro-Jobber beschäftigen. Nur so ist eine wirkliche „Wettbewerbsneutralität“ gegeben.

Im Zusammenhang mit der evtl. Anpassung des SGB II, müsste auch bei der Besetzung der Trägerversammlung sichergestellt werden, dass Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbieten, ausgeschlossen sind.

Sollte das neue SGB II an dieser Stelle nicht angepasst werden, ist es an den Kommunen und der BA hier „vor Ort“ entsprechende Regelungen zu treffen. [3]

pfeil-rechts1http://www.bz-mg.de/alles-was-recht-ist/arbeitsrecht/awo-mitarbeiter-gehen-auf-die-strase-%e2%80%93-erster-warnstreik-fur-bessere-arbeitsbedingungen-und-mehr-lohn.html [4]

pfeil-rechts1http://www.bz-mg.de/alles-was-recht-ist/arbeitsrecht/awo-plant-sozialstation-auszugliedern-mitarbeiter-vom-niederrhein-gingen-auf-die-strase.html [4]

1 Kommentar (Öffnen | Schließen)

1 Kommentar Empfänger "Ein-Euro-Jobs in massiver Kritik"

#1 Kommentar von rackerrainer am 17. November 2010 00000011 00:13 128995281612Wed, 17 Nov 2010 00:13:36 +0000

Ich bin der Meinung, dass die 1-€-Jobs abgeschafft gehören, weil sie zu einem nicht geringen Teil normale Jobs ersetzen bzw. zum Ersatz normaler Arbeitsplätze führen und somit normale Jobs verdrängen.

Ich meine, wenn man sie unbedingt beibehalten will, muss eine neutrale Stelle jeden 1-€-Job auf die Zusätzlichkeit usw. überprüft.

Diese Stelle müsste von Gewrkschaftern, Arbeitgebern, die keine 1-€-Jober beschäftigen wollen (sie müssten sich schriftlich auch erklären, dass sie keine beschäftigen werden und anderfalls dieses Gremium verlassen werden) AG, ARGE und Arbeitslosenverbänden besetzt sein.

Die bisherige Praxis ist auf jeden Fall dringend überarbeitungswürdig und darf so nicht bestehen bleiben um eventuell auch wieder normale Arbeitsverhältnisse entstehen zu lassen.