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Hitze – Technische Regel für Arbeitsstätten seit dem 23.06.2010 in Kraft

paragraphen-thb1Leider, „hitzefrei“ gibt es für Arbeitnehmer immer noch nicht. Auf den Arbeitgeber kommen jedoch seit Juni 2010 einige Änderungen in Sachen raumklimatischem Arbeitsschutz zu. Die Anpassung der alten Arbeitsstätten-Richtlinie ist nunmehr abgeschlossen:

Die neue „Technische Regel für Arbeitsstätten ASR 3.5 Raumtemperatur“ löst seit Juni 2010 die seit 2001 gültige „Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 6 Raumtemperaturen“ ab.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es jetzt mehr Arbeitsschutz in heißen Sommermonaten gibt, da nun konkretere Empfehlungen und Abstufungen vorliegen:

Die Richtlinie schreibt u.a. vor: „ … so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung), wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.“