Klage schwerbehinderter Lehrerin endet mit Vergleich [mit O-Tönen]

Red. Gesundheit & Soziales [ - Uhr]

12-03-12-arbeitsgericht-agendaKlagen vor Arbeitsgerichten enden meist mit Vergleichen, denen Risiken auf der einen, wie auch auf der anderen Seite innewohnen.

So auch im Falle der schwerbehinderten Mönchengladbacher Lehrerin Katrin W., die vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht geklagt hatte, aufgrund ihrer besonderen gesundheitlichen Situation nur ab 17:30 Uhr unterrichten zu dürfen.

Dies war bislang von der Schulleitung des Mönchengladbacher Weiterbildungskollegs (WBK) und der Bezirksregierung als zuständige Schulbehörde abgelehnt worden.

12-03-12-arbeitsgericht-lokalzeitGroßer medialer Andrang herrschte vor und nach der Verhandlung im Vorraum zum Sitzungssaal 103 der 12. Kammer des Arbeitsgerichts. Neben Vertretern regionaler Printmedien war der WDR mit Fernsehen und Rundfunk vertreten:

[audio:12-03-12-arbeitsgericht.mp3]

Zweimal musste die heutige Verhandlung unterbrochen werden, weil die Vertreter der Bezirksregierung, Oberregierungsrat von Beckerath und Personalsachbearbeiter Regierungsamtmann Schriever offensichtlich nicht über die notwendigen Informationen und Stundenpläne verfügten, um dem Gericht entsprechende Fragen beantworten zu können.

12-03-12-arbeitsgericht-besprechungErst nachdem sich die Vertreter der Schulbehörde mit dem Schulleiter des WBK, Reinhold Schiffers, beraten hatten und ihn im Gerichtssaal hinzu baten, stellte sich heraus, dass dem Ansinnen der Lehrerin unter bestimmten Bedingungen stattgegeben werden könne.

Diese hatte außerdem darum gebeten, aufgrund ihrer Behinderungen statt den bisher 17 Stunden pro Wochen nur noch 12 Stunden unterrichten zu dürfen.

Der Vergleich sieht nun vor, dass die Schulleitung die Voraussetzungen dazu schafft, dass die Pädagogin quasi ab sofort dauerhaft 12 Stunden pro Woche in den Abendstunden am WBK die Fächer Deutsch und Englisch unterrichten kann.

Dies gilt auch für das neue Semester, das im August beginnt.

Sollte jedoch in diesem Semester keine entsprechende Schülerzahl zur Verfügung stehen, gilt die Lehrerin aufgrund ihrer behinderungsbedingt zeitlich eingeschränkten Einsatzfähigkeit als „arbeitsunfähig“.

Schulleiter Schiffers bewertete mit Blick auf den Vergleich, dass die vereinbarte Regelung funktioniere, obwohl sie gegen die Vorgaben des Landes stünden, die er bezüglich des Lehrereinsatzes habe. Nun habe er die Genehmigung dazu.

Zur Wahrscheinlichkeit, ob es im August ein Semester gebe, erklärte er gegenüber unserer Zeitung, dass etwa die Hälfte der Schüler mit dem Hauptschulabschluss abgingen und die andere Hälfte in das nächste Semester, in dem Katrin W. unterrichte, übergehe.

Im Abendbereich könne man jedoch nicht von „Stabilität“ sprechen. Insofern könne die Situation durchaus als „riskant“ eingestuft werden.

Das schätzt Katrin W. etwas anders ein. Sie ist zuversichtlich, dass auch bei entsprechender Akquisition der Schule eine vertretbare Semestergröße erreicht werden könne; diese habe es in den letzten Jahren immer gegeben.

Dies hatte im Übrigen auch Schriever im Laufe der Gerichtsverhandlung auf Nachfrage der Richterin bestätigt.

Ob sie den Vergleich als Erfolg verbuche, mochte Katrin W. nicht weiter kommentieren; auch noch nicht, ob sie damit zufrieden sei. Das würden die nächsten Wochen und Monate zeigen, meinte sie.

5 Kommentare zu “Klage schwerbehinderter Lehrerin endet mit Vergleich [mit O-Tönen]”
  1. Gleichwertige und gute Lebensverhältnisse für alle

    Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Mönchengladbach begrüßt den jüngsten Vergleich, den die schwerbehinderten Mönchengladbacher Lehrerin Katrin W., die vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht geklagt hatte, aufgrund ihrer besonderen gesundheitlichen Situation nur ab 17:30 Uhr an der Abendrealschule Mönchengladbach unterrichten zu dürfen, erreicht hat.

    Das Ergebnis zeigt, dass die Lehrerin im Sinne des Inklusionsgedankens einen Anspruch darauf hat, nur noch nachmittags, ab 17:30 Uhr eingesetzt zu werden.

    Der örtliche VdK hatte das VdK-Mitglied begleitet.

    „Eine systematische Ausgrenzung von sozial Benachteiligten, Migrantinnen und Migranten, von chronisch Kranken und Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem ist mit uns nicht zu machen“ erklärt Bernhard Clasen, Ratsherr der LINKEN in Mönchengladbach.
    Es ist bedauerlich, dass gerade im Bereich der Inklusion Rechte eingeklagt werden müssen.“

  2. Die gestrige Gerichtsverhandlung Land NRW (WBK Mönchengladbach) / Katrin W. inspiriert mich den Schulleiter Herrn Dr. Reinhold Schiffers in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu rücken.

    Der liebe Schiffers präsentierte sich als Mentor seiner schwerbehinderten Kollegin.

    Deshalb ist es nun Zeit der Tatsache Ausdruck zu verleihen, dass auch meine Schwester Katrin dies mit tiefer Dankbarkeit anerkennt.

    Als Verfechter des Inklusionsgedankens hat/hatte der Schulleiter Reinhold Schiffers stets ein offenes Ohr für SchülerInnen und sein Kollegium. Wunderbar wie er in seiner typisch einzigartigen Art und Weise die Medien, das Gericht „einfach alle“ beim Prozess in seinem Bann zog.

    Vortrefflich und fast schon visionär seine Ideen zum lebenslangen Lernen, welches er am WBK Mönchengladbach, für Berufstätige im Abendbereich ausbauen möchte.

    Was er nun benötigt sind Multiplikatoren für seine Konzepte! Dabei verdient er auch Ihre Unterstützung!

    Wen wundert es da noch? Der genuine Ansatz zur Lösung vor Gericht kam vom Schulleiter Reinhold Schiffers, als GEW Vorstand und SPD Bezirksvorsteher folgte er seinem Motto: „Politiker müssen Türöffner sein“.

    Schiffers stellte im Laufe der Verhandlung auch im Kollegium die Signale auf grün: „Ein Lehrerwechsel ist nun im laufenden Semester möglich“.

    Einzig er allein, ermöglichte diesen beispiellosen Vergleich beim Arbeitsgericht Düsseldorf.

    Halten wir einen Augenblick inne – Schiffers hat sich für höhere Weihen empfohlen: Kann er Schulminister?

    Das Sahnehäubchen ist natürlich der TV Beitrag des WDR:

    „Darf Lehrerin nur noch nachmittags arbeiten?

    http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/rueckschau/lokalzeit_duesseldorf.xml

  3. Gar nicht nett was man in dieser Sache zu hören und zu lesen bekommt. Da kommen einem unweigerlich so manche Gedanken, die jede Menge Fragen verursachen.

    Ausgerechnet Herr Schiffer spielt dabei eine, meiner Meinung nach, unrühmliche Rolle.

    Bisher hat er sich ganz anders „verkauft“. Unschöne Sache, bei der das vielzitierte Gschmäckle, das diese hat, bleibt. Schade.

  4. @ medienanalystin

    Kann man so sehen.

    Was mich in diesem Zusammenhang jedoch ins Grübeln bringt, ist, dass es überhaupt so weit gekommen ist, dass sich Herr Schiffer und die Schulbehörde erst vor ein Arbeitsgericht gezerrt werden müssen, um eine einvernehmliche Regelung zu erreichen.

    Ist Herr Schiffer nicht sogar Vorsitzender der Lehrergewerkschaft, „Sozial“-Demokrat und plädiert er nicht als Bezirksvorsteher für die Integration?

    Aber vielleicht passt ihm ja die Lehrerin einfach nur nicht.

    Sich hinter der Schulbehörde zu verstecken, mag zwar rechtlich ok sein, scheint mir aber ein wenig „billig“ zu sein. Auch im öffentlichen Dienst dürfte gelten: „wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“.

    Irgendwie hab ich das Gefühl, dass man vielleicht sogar von Mobbing reden könnte!

  5. Wenn sich das nicht als „fauler“ Kompromiss herausstellt.

    Wenn ich Herrn Schiffers am Ende der „Lokalzeit Düsseldorf“ höre, dann kann man schon den Eindruck gewinnen, dass er sich ganz gelassen zurücklehnt und darauf wartet, dass keine Schüler am Abend kommen wollen.

    Sinngemäß sagte er: „Wenn keine Schüler kommen, kann mich die Bezirksregierung auch nicht anweisen, die Lehrerin weiter zu beschäftigen“.

    Dann wäre er diese Lehrerin endlich los.

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