Nach EUGH- & OVG-Münster-Urteil • Protest: „GroKo muss Vorratsdatenspeicherung zurückziehen“

Red. Natur, Umwelt & Energie [ - Uhr]

Digitalcourage und Bündnispartner fordern, dass die Große Koalition ein Aufhebungsgesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschließt.

Zwei Tage bevor die Vorratsdatenspeicherung wirksam werden sollte, hat die Bundesnetzagentur die Anwendung des Gesetzes faktisch ausgesetzt: Heute morgen gab die BNetzA bekannt, dass Provider nicht bestraft werden, wenn sie nicht speichern.

Damit reagiert sie auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, das einen Münchner Provider von der Speicherpflicht befreit hat. Digitalcourage fordert gemeinsam mit anderen Organisationen, dass die Große Koalition die Vorratsdatenspeicherung mit einem Aufhebungsgesetz politisch beendet.

Digitalcourage und Bündnispartner fordern:

  • die Aufhebung des aktuellen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung,
  • ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung,
  • ein verbindliches Versprechen der Provider, die aktuelle Regelung nicht umzusetzen.

Im Protest-Bündnis sind unter anderem: die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, die Humanistische Union, die Deutsche Aids-Hilfe, die Freie Ärzteschaft, die Internationale Liga für Menschenrechte, der E-Mail-Anbieter mailbox.org, das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung und der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung. Mehrere Bundestagsabgeordnete von Grüne, LINKE und SPD wollen sich mit den Protestierenden treffen.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tritt trotz Entscheidung der BNetzA am 1. Juli in Kraft – geändert hat sich nur, dass die Provider straffrei bleiben, wenn sie nicht speichern.

Einige Anbieter haben bereits angekündigt, vorläufig nicht zu speichern, unter anderem die Telekom und Telefonica.

Bürgerinnen und Bürger sind damit weiter der Unsicherheit durch die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Sie haben keine rechtliche Sicherheit, sondern nur das Wort ihrer Dienste-Anbieter – speichern sie oder speichern sie nicht?

Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht • Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster unanfechtbar

Das aktuelle Urteil des OVG NRW schließt an eine Reihe anderer Urteile an: Bereits 2010 haben die Verfassungsrichter.innen in Karlsruhe das damalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig und nichtig erklärt; 2014 kam der EuGH zu dem Schluss, dass anlasslose Speicherung nicht mit der EU-Grundrechtscharta vereinbar ist.

Protest gegen Vorratsdatenspeicherung am 29.06.2017 in Berlin 

Grafik: padeluun c/o Digitalcourage e.V.

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