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ACTA „ad acta“ – oder lieber nicht?

logo-acta [1]Zehntausende trieb es am vergangenen Wochenende bundesweit auf die Straßen. Sie protestierten gegen einen Vertrag, der eigentlich nur die Urheberrechte schützen soll. Selbst innerhalb der Union ist man sich uneinig. Die Meinungen schwanken zwischen „richtig und wichtig“ und „einseitig und falsch“.

Lange suchte man nach einem Werkzeug, das dabei hilft geistiges Eigentum auch im Internet besser zu schützen. Jetzt soll es dieses Werkzeug bald geben.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) soll internationale Standards zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie setzen.

Am 26. Januar unterzeichneten 22 der 27 EU-Mitgliedsstaaten das Handelsabkommen.

Am vergangenen Wochenende zogen bundesweit zehntausende Menschen durch die Straßen um gegen das internationale Abkommen zu demonstrieren.

Was genau soll falsch sein an Acta?

Kritiker bemängeln, dass der Vertrag aufgrund seiner zu vagen Formulierung zu viel Spielraum für Interpretationen lasse und somit potentiell unerwünschte Konsequenzen ermöglichen könnte.

Außerdem sei das Abkommen hinter verschlossenen Türen verhandelt worden. Eine öffentliche Diskussion war demnach nicht möglich.

Die EU-Kommission wies den Vorwurf über fehlende Transparenz zurück und veröffentlichte eine Übersicht über den zeitlichen Ablauf der Verhandlungen und deren Teilnehmer im Internet.

Teil des Vertrags ist unter anderem die „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Umwelt“. Jeder Unterzeichnerstaat habe somit die Pflicht für Strafverfolgung und Abschreckung zu sorgen.

Damit Inhaber von Urheberrechten ihre Ansprüche durchsetzen können, müssten Internet-Provider Daten und Internet-Adressen herausgeben, um verantwortliche Personen identifizieren zu können.

Das würde allerdings eine genauere Überwachung aller Aktivitäten im Internet bedeuten und somit in den Augen der Kritiker unabsehbare Folgen für den Datenschutz haben.

Damit käme man dem befürchteten Modell des gläsernen Internetnutzers bedenklich nah. Vertragspartner dürften die Freiheit des Netzes fortan radikal beschränken.

Nach Meinung der Kritiker werde also mit ACTA eine Richtung eingeschlagen, die ausschließlich die Rechteinhaber begünstige. Es solle aber eine Vereinbarung geben, die auch die Interessen der Internet-Nutzer berücksichtigt.

Man dürfe auf keinen Fall zulassen, dass die bürgerlichen Freiheiten und der freie Zugang zu Informationen in irgendeiner Weise bedroht sind, sagte der tschechische Ministerpräsident Petr Necas.

Auch Martin Schulz, Präsident des Europaparlaments kritisierte: „Das notwendige Verhältnis von beidem -Schutz des Urheberrechts einerseits, individuelle Grundrechte der Nutzer andererseits -ist in diesem Abkommen nur sehr unzureichend verankert“.

Was plant die Bundesregierung?

Die Bundesregierung will trotz der bundesweiten Massenproteste am Abkommen festhalten. Der Regierungssprecher Steffen Seibert hält das Abkommen für „richtig und wichtig“. Es sei wichtig, den Schutz des Eigentums auch im Internet durchzusetzen.

Es handle sich außerdem nicht um ein Geheimabkommen. Das vom Kabinett gebilligte endgültige Abkommen sei seit Anfang Dezember öffentlich zugänglich. [Hier als PDF [leider nur in englisch]: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2011/may/tradoc_147937.pdf [2]]

Die stellvertretende CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär sagte der „Berliner Morgenpost“ allerdings, dass das Abkommen in der vorliegenden Form falsch und weder was den Inhalt, noch seine Entstehungsgeschichte betreffe, akzeptabel sei.

Sabine_Leutheusser_Schnarrenberger [3]Auch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger möchte den Vertrag seit den Protesten doch nicht unterschreiben. Auf ihr Anraten wurde das Abkommen erst mal auf Eis gelegt.

Ende Februar sollen dann die Beratungen des europäischen Parlaments über den Vertragsentwurf beginnen. Am 1. März sind Anhörungen in den zuständigen Ausschüssen geplant.

3 Kommentare (Öffnen | Schließen)

3 Kommentare Empfänger "ACTA „ad acta“ – oder lieber nicht?"

#1 Kommentar von Ypsilon am 18. Februar 2012 00000002 22:37 132960462010Sat, 18 Feb 2012 22:37:00 +0000

ACTA gehört ad acta gelegt. Geheimverhandlungen über Jahre zwischen USA, EU und Japan.

Große Firmen und Konzerne waren beteiligt. Wo waren die, die angeblich geschützt werden sollen: Künstler, Mittelständler aber auch Vertreter von Verbrauchern.

Warum wurden bei den Verhandlungen die Parlamente (ob nationale oder EU) ausgeklammert?

Warum war geplant, dass Provider nach Urheberrechtsverletzungen im Internet-Traffic suchen sollten?

Das wäre so als würde die Post oder ein anderer Zusteller jeden Brief vor Zustellung erst mal lesen und prüfen, ob Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Geht’s noch?

Auch die Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen auch gegen Privatleute war ein Unding.

Dies und auch die Untersuchung des Internet-Traffic wurde auf Grund der Proteste gestrichen.

Was bleibt ist noch unklar und schwammig genug. Provider als Hilfspolizei? NEIN Danke!

#2 Kommentar von M. Angenendt am 19. Februar 2012 00000002 23:32 132969433911Sun, 19 Feb 2012 23:32:19 +0000

Zu Recht heißt es in der Internetgemeinde zu ACTA: World Wide Wut.

#3 Kommentar von medienanalystin am 24. April 2012 00000004 13:55 133527573301Tue, 24 Apr 2012 13:55:33 +0000

Untrennbar sind die Piraten mit dem Thema „ACTA“ verbunden, das bei allen Parteien mehr oder weniger (weniger vor allem bei der CDU) kein Thema war oder zumindest erst nach und nach wurde. Sind wirklich die entscheidenden Ausschusssitzungen, die oftmals nicht-öffentlich waren, daran schuld?

[4]

Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) drückte seine Verwunderung über das Vorgehen der Justizministerin (Leutheusser-Schnarrenberger/FDP, die ihre Unterschrift verweigerte), die Acta noch vor kurzem verteidigt habe, in der „Passauer Neuen Presse“ aus.

„Ich wünsche mir von ihr ein klares Bekenntnis zum Inhalt dieses Abkommens“, fügte er hinzu. „Wenn aus Deutschland das Signal ‚Wir wollen Acta nicht!‘ kommen würde, wäre das für den Schutz geistigen Eigentums weltweit fatal“, sagte Krings.

[5]

ACTA bleibt zu Recht umstritten.

„Kontrollaufgaben“ gehören nicht in die Hand von Unternehmen/Konzernen (= Provider)!
Es liegen Welten zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der Legitimation zum „Durchschnüffeln“ von E-Mails durch vorgenannte – übrigens auch von Geheimdiensten, die dies sowieso schon zur Genüge praktizieren.

Nach dem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) wurden 2010 durch die Geheimdienste Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst (MAD) Millionen E-Mails durchsucht. In mehr als 37 Millionen (!) wurden „verdächtige“ Suchbegriffe gefunden.

Das ist sechs Mal mehr als 2009. Angeblich war die Zunahme von Spam daran schuld.

Ergebnis: In nur 213 Fällen ergaben sich „verwertbare Hinweise“ für die Geheimdienste. Was immer das auch heißen mag.

Links gibt es dazu im Netz reichlich, z.B.:

[6]

Ist diese umfassende Überwachung, denn von Kontrolle kann schon keine Rede mehr sein, noch zu vertreten?

Und dasselbe mit gesetzlicher Legitimation auch noch durch Provider (die vermutlich sowieso schon mehr schnüffeln als uns allen recht sein kann)?

Selbst wenn ACTA ad acta gelegt worden sein sollte – Vorsicht ist und bleibt geboten, wie dieser ganze Vorgang zeigt(e).

Sonst haben wir bald Verhältnisse à la Orwells „1984“.

Is big brother watching you/us? Yes, he is …