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Islamisches Opferfest „Kurban-Bayram“: Schlachtungen an vier Orten im Rhein-Kreis Neuss vom 21. bis 23. August

Im Rhein-Kreis Neuss werden an vier Orten in Grevenbroich und Rommerskirchen Opferschlachtungen durchgeführt. „Wie in der Vergangenheit sind unsere Tierärztinnen und Tierärzte mit den amtlichen Fachassistenten von Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang an den Schlachtstätten im Einsatz, um das Opferfest zu ermöglichen“, so Dr. Frank Schäfer, der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Durch die permanente Anwesenheit der Vertreter des Rhein-Kreises Neuss ist gewährleistet, dass ein reibungsloser und schneller Ablauf der Schlachtungen erfolgt und gleichzeitig die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Dabei handelt es sich insbesondere um das Tierschutzgesetz und das Fleischhygienerecht.

Nach dem Tierschutzgesetz darf ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.

Seit vielen Jahren wird das bewährte und von allen Beteiligten akzeptierte Verfahren der Elektro-Kurzzeitbetäubung angewandt.

Darüber hinaus sieht das Fleischhygienerecht vor, dass die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersucht werden.

„Dank der guten Organisation der Schlachtungen im Rhein-Kreis Neuss gab es in den vergangenen Jahren trotz der Vielzahl der Schlachtungen keinerlei Probleme“, berichtet Schäfer.

Die Festlegung des Opferfestes unterliegt den Besonderheiten des islamischen Kalenders und wandert jedes Jahr um zehn Tage nach vorn. „Kurban-Bayram“ erfordert auch von den Muslimen in Deutschland eine besondere Spende.

Jedes erwachsene Familienmitglied, das wirtschaftlich dazu in der Lage ist, sollte am ersten oder zweiten Tag des Festes ein Schaf oder Kalb als Opfer schlachten lassen.

Das Fleisch des Tieres wird dann an Verwandte, Nachbarn und Bedürftige verteilt.