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Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden ungültig

paragraphen-thb1Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden mit Ablauf des 25.06.2012 ungültig.

Ab dem 26. Juni benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument zum Grenzübertritt.

Zugrunde liegt dieser Änderung eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten. Danach sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ab dem 26. Juni 2012 auch Pässe bzw. Reisedokumente für Kinder schon ab dem ersten Lebensjahr in Form von Einzeldokumenten auszustellen.

Reisepässe sind zehn Jahre gültig. Insofern können sich Dokumente mit Kindereintrag durchaus noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig. Die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.

Die von der Änderung betroffenen Eltern sind verpflichtet, bei Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für ihre Kinder bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.

Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten „Schengen-Raum“. Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.

Es wird empfohlen, die erforderlichen Dokumente spätestens bis fünf Wochen vor Reiseantritt zu beantragen.