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ZOLL übernimmt Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer

[1]Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige Finanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern. Die Übernahme erfolgt aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen länderweise.

In der Stadt Krefeld, der Stadt Mönchengladbach, dem Kreis Viersen und dem Rhein-Kreis Neuss wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ab dem 17.02.2014 vom Hauptzollamt Krefeld übernommen.

Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert:

Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein.

Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen.

Nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Krefeld der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer.

Es stehen bei folgenden Kontaktstellen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung:

Hauptzollamt Krefeld • Medienstraße 1 • 47807 Krefeld

Sprechzeiten:
Mo – Fr         08:30 – 12:00 Uhr
Do               13:30 – 15:00 Uhr

 

Zollamt Mönchengladbach • Dohrweg 2 • 41066 Mönchengladbach

Sprechzeiten:
Mo  08:30 – 12:00 Uhr
Mi  08:30 – 12:00 Uhr

 

Zollamt Neuss • Duisburger Straße 8 • 41460 Neuss

Sprechzeiten:
Di 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr

 

Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen ist die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung behilflich:

Telefon:        0351/44834-550
Email:           info.kraftst@zoll.de