- BürgerZeitung für Mönchengladbach und Umland 1.0 - http://www.bz-mg.de -

Gewitter- und Unwetterschäden • Was decken Versicherungen ab?

Starkregen und Gewitterböen haben schwere Schäden in Mönchengladbach angerichtet.

Schäden in einem Ausmaß, wie sie seit Jahrzehnten nicht vorgekommen sind. Jetzt fragen sich viele, welche Versicherung für die Schäden aufkommt.

Dabei heißt es, nicht nach einem Schuldigen suchen, sondern die eigenen Versicherungsverträge in Anspruch nehmen. Bei Autos ist die Regulierung relativ unproblematisch, berichtet Carsten Pawlik,neuer Sprecher des Bezirks Mittlerer Niederrhein im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Die Kasko-Versicherungen kommen dafür auf, wenn Autos durch umgestürzte Bäume, Hagel, herabgefallene Dachziegel oder durch Überflutung von Straßen beschädigt wurden. Sie zahlen ohne Rabattrückstufung. Wichtig ist, dass der Schaden den betreuenden Versicherungsvermittlern zügig gemeldet wird. Dann können die Schadenskosten auch zeitnah ersetzt werden.“

Haus und Garten

Die Gewitterböen erreichten gestern häufig Windstärke 8 und mehr, was Sturm bedeutet. Oftmals stürzten entwurzelte, starke Bäume gegen Häuser und fielen auf Dächer.

Dann sind für Häuserschäden die Gebäude-, und bei Inhalt von Wohnungen die Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. Brandschäden durch Blitzschlag sind in der Gebäudeversicherung oder bei Mietern in der Hausratversicherung abgesichert.

Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag ersetzt in der Regel die eigene Hausratversicherung. Ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen bzw. ein Anruf beim Versicherungsagenten gibt konkrete Auskunft, ob auch zusätzlich noch zertrümmerte Fenster- und Glasscheiben ersetzt werden.

Für Hochwasserschäden, beispielsweise verursacht durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation, kommt nur eine Elementarschadenversicherung auf, die in Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden kann.

„Die Elementarschadenversicherung deckt auch Schäden von Erdrutschen, Erdsenkungen und sogar von Erdbeben ab“, informiert Carsten Pawlik.

Dächer inspizieren

Hauseigentümer, die dem ersten Anschein nach glimpflich davongekommen sind, sollten jetzt ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Gewitterschäden, die vom Dachdecker – und auf Kosten der Gebäudeversicherung – gerichtet werden sollten.

Ein Fernglas leistet da gute Dienste und ist wesentlich ungefährlicher als eine eigene Inspektion auf dem Dach. Übrigens können auch Schäden an getragener Kleidung (z.B. durch Sturz in der Gewitterbö) von der Hausratversicherung übernommen werden.

Das oberste Gebot für Geschädigte ist jetzt nach Carsten Pawlik: „Alle Schäden melden, möglichst mit Fotos dokumentieren, Kostenvoranschläge über notwendige Reparaturen vom Handwerker erstellen lassen und dann den betreuenden Versicherungskaufleuten die Geldbeschaffung überlassen. Denn ob zum Beispiel abgerissene Antennen und andere Außenanlagen wie Bäume, Zäune, Markisen etc. mitversichert sind, können sie meist schneller feststellen als ein Geschädigter.“