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Willich: Schöffinnen und Schöffen für Amts- und Landgericht gesucht

Es ist nicht immer so spektakulär wie im Fernsehen, aber eine wichtige, interessante und verantwortungsvolle Aufgabe ist es allemal: Für den Zeitraum 2009 – 2013 werden 30 Willicher Bürgerinnen und Bürger gesucht, die das Jugendschöffinnen/-schöffen (8 Haupt- und 22 Hilfsschöffinnen/-schöffen) beim Amts- und Landgericht Krefeld arbeiten möchten.

Voraussetzungen: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bei Beginn des Amtes mindestens 25 Jahre alt, höchstens 69 Jahre alt sein, in Willich wohnen, gesundheitlich hierfür geeignet sein und in geordneten Vermögensverhältnissen leben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 30. April formlos bei der Stadt Willich (André Piontek, Geschäftsbereich Jugend und Soziales, Verwaltungsge­bäude St. Bernhard, Albert-Oetker-Str. 98-102, Telefon 02154-949-547, E-Mail: andre.piontek@stadt-willich.de [1]) melden: Sie erhalten dann Bewerbungsunterlagen ausgehändigt oder zugesandt, die ausgefüllt und innerhalb einer vorgegebenen Frist zurückgegeben werden müssen.

Danach werden die Bewerber in eine Liste eingetragen, die dem Jugendhilfeausschuss zur Genehmigung vorgelegt wird, und aus der Vorschlagsliste wählt dann später Gremium des Amtsgerichts 30 Kandidaten für das Amt der Jugendschöffin/des Jugendschöffen aus.