Gülle erhöht Nitratkonzentration in Grund- und Oberflächenwasser • VKU nimmt Stellung

Red. Natur, Umwelt & Energie [ - Uhr]

Am 22. Oktober 2016 hatten sich die Regierungsfraktionen auf die längst überfällige Regelung zum Düngerecht geeinigt.

Die Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), der in Deutschland die kommunalen Wasserversorger vertritt, teilt dazu mit:

„In bestimmten Regionen werden viele Felder mit Gülle überdüngt, weil Landwirte offenbar immer noch meinen: Viel hilft viel. Dies führt zu hohen Nitratkonzentrationen im Grund- und auch im Oberflächenwasser. Schon lange wird deshalb um eine Novelle des Düngerechts gerungen, um aktiv gegenzusteuern und die Konzentration zurückzufahren.

Deshalb ist es wichtig und richtig, dass es noch in dieser Legislaturperiode gesetzliche Klarheit geben soll.

Nur so schafft man für die kommunalen Wasserversorger die Grundlage, um auch zukünftig die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem und bezahlbarem Trinkwasser sicherzustellen.

Wichtig dafür ist insbesondere die Einführung einer Bilanzierung für Nährstoffströme im Sinne der sogenannten Hoftorbilanz.

Die Hoftorbilanz der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe und der von ihnen bewirtschafteten Flächen führt zu mehr Transparenz im Sinne des Verursacherprinzips: Wie viel Kunstdünger und Gülle setzt ein Betrieb auf seiner Fläche ein, wie viel Ertrag an Getreide, Kartoffeln oder anderen Agrarpflanzen erwirtschaftet er dort?

Daraus lässt sich genau ableiten, wie stark ein einzelner Hof düngt oder vielleicht auch überdüngt.

Die Einigung ist für die kommunale Wasserwirtschaft und ihre Kunden ein guter erster Schritt.

Bei der Einführung der Hoftorbilanz darf es aber nicht bleiben: Sie muss im Sinne des Schutzes der Trinkwasserressourcen auch umgesetzt werden.

Das heißt: Die Bundesregierung muss möglichst rasch vollziehbare Vorgaben in der Düngeverordnung vorlegen, die es den zuständigen Behörden ermöglicht, die Anwendung von Düngemitteln wirkungsvoll zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung auch zu sanktionieren.“

 

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