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Abstandsregelungen für Windkraftanlagen: Bundesrat stimmt Länderöffnungs­klausel zu • Morlok (Freistaat Sachsen): „Jetzt 10H-Abstandsregelung in Sachsen zügig umsetzen“

[1]Der Bundesrat hat gesternn (11.07.2014) einer Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) zugestimmt, die den Bundesländern mehr Spielraum bei der Regelung von Mindestabständen zu Windkraftanlagen einräumt.

Der Freistaat hatte hierzu gemeinsam mit Bayern eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet. Staatsminister Sven Morlok (FDP) zeigte sich erfreut über die Mehrheit für die Änderung:

„Die Energiewende kann nur erfolgreich sein, wenn sie die Interessen der Bürger vor Ort berücksichtigt. Das pauschale Vorrecht für Windkraftanlagen passt dazu nicht. Sachsen wird den nun gewonnenen Handlungsspielraum nutzen und zügig eine entsprechende landesweite Regelung treffen, die regionale und lokale Gegebenheiten berücksichtigt – und vor allem die Belange der Anwohner“, so Morlok. „Der Freistaat ist Energieland und steht auch weiterhin zur Förderung der Erneuerbaren Energien.“

Bisher sind Windkraftanlagen von den sonst üblichen Vorschriften für Bauvorhaben im Außenbereich befreit. Mit der Änderung des BauGB können die Bundesländer selbst entsprechende Regeln festlegen. S

Sachsen macht sich für einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur nächstgelegenen Wohnbebauung von „10H“ stark – die Entfernung soll dem 10fachen der Gesamthöhe (einschließlich Rotorblätter) entsprechen.

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2 Kommentare Empfänger "Abstandsregelungen für Windkraftanlagen: Bundesrat stimmt Länderöffnungs­klausel zu • Morlok (Freistaat Sachsen): „Jetzt 10H-Abstandsregelung in Sachsen zügig umsetzen“"

#1 Kommentar von Karsten Simon am 13. Juli 2014 00000007 13:38 140525870901Sun, 13 Jul 2014 13:38:29 +0000

Das Baugesetzbuch ist ein für alle Bundesländer verbindlicher Rahmen. Darin privilegiert § 35 (1) Nr. 5 ausdrücklich die Errichtung von Windrädern im sog. Außenbereich, wo sonst nur sehr eingeschränkt gebaut werden darf. Diese Privilegierung verschafft einem Investor damit eine starke Rechtsposition.

Die neue „Länderöffnungsklausel“ gibt nun den Bundesländern die Möglichkeit, in ihrem Land diese grundsätzliche Privilegierung mit der Einhaltung eines festen Mindestabstandes zu verbinden.

Die Klausel hat zwei erhebliche Einschränkungen:

1. Ein entsprechendes Landesgesetz muss bis zum 31.12.2015 erlassen werden. Andernfalls greift weiterhin die nach bisherigem Recht geltende Privilegierung.

2. (Folgt aus 1.) Es handelt sich um eine „Kann“-Bestimmung. In einem Land, das kein entsprechendes Gesetz erlässt, bleibt alles beim Alten.

Unsere rotgrüne Landesregierung will nichts ändern. Die gegenwärtige Wahlperiode geht ja auch bis 2017.

Die neue Länderöffnungsklausel trägt also zu einer weiteren länderspezifischen Zersplitterung der Genehmigungsgrundlagen und damit der Abstandsflächen bei, obwohl doch die betroffenen Menschen überall die gleichen sind.

Es handelt sich auch hier leider wieder um einen der häufigen politischen Kompromisse, deren Sinnhaftigkeit „Michel“ besser nicht verstehen wollen sollte.

#2 Kommentar von Günter Heymanns am 13. Juli 2014 00000007 17:18 140527192605Sun, 13 Jul 2014 17:18:46 +0000

Sachsen sowie Bayern haben bereits die 10 H Regelung eingeführt. Abstandsregelung.

In NRW, aufgrund der Rot/Grünen Landesregierung herrscht evtl. gerade mal die 2H- Regelung.

Tatsächlich wird nach TA-Lärm Industrieanlagenabstand bewertet, dem Anwohner wird damit zugemutet von 6:00 – 22:00 Uhr 60 db Dauerlärm auszuhalten und nach 22:00 Uhr noch 45 db.

24 Stunden Lärm, das kommt einer Folter für die Anwohner nah!

Gleichberechtigung bezeichnet die Gleichheit verschiedener Rechtssubjekte in einem bestimmten Rechtssystem.

Energiewende gehört anscheinend wirklich zur Planwirtschaft!

Wobei sich in Mönchengladbach die Mehrheit der Parteien bereits vor Monaten für eine 10 H Regelung in Mönchengladbach ausgesprochen haben und weitere Standorte für WKA für überflüssig halten!