Arbeitnehmer-Freizügigkeit für acht EU-Staaten: Zulassungsverfahren für Arbeitsmarkt neu geregelt

Red. Schule, Studium & Arbeitswelt [ - Uhr]

logo-ba.jpgZum 1. Mai fielen die Beschränkungen fort, mit denen Deutschland die Freizügigkeit aufgrund des hohen Einkommensgefälles zwischen alten und neuen EU-Mitgliedsstaaten vorübergehend eingeschränkt hatte.

Dadurch können die Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten.

Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien benötigen auf Grund von Übergangsfristen weiterhin eine Arbeitsgenehmigung für eine Beschäftigung in Deutschland.

Staatsangehörige der Staaten, die nicht der EU oder dem EWR angehören (Drittstaatsangehörige), benötigen nach wie vor für die Einreise und den Aufenthalt einen Aufenthaltstitel, der die Beschäftigung ausdrücklich erlaubt.

Für die Erteilung des Aufenthaltstitels sind die örtlichen Ausländerbehörden zuständig. Sie sind gleichzeitig Ansprechpartner für alle Fragen zum Aufenthalt und zur Beschäftigungsaufnahme.

Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist in bestimmten Fällen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese Zustimmung wird in einem behördeninternen Verfahren eingeholt.

Das Arbeitsmarktzulassungsverfahren wird ab 1. Mai nicht mehr in den Agenturen für Arbeit durchgeführt. Die Aufgabe wird ab diesem Zeitpunkt der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), einer besonderen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in Bonn, übertragen.

Innerhalb der ZAV wird das Arbeitsmarktzulassungsverfahren in den Standorten Bonn, Duisburg, Frankfurt/Main und München durchgeführt. Für die Agentur für Arbeit Mönchengladbach und ihre Geschäftsstellen in Neuss, Grevenbroich und Dormagen werden Arbeitsgenehmigungen künftig in Bonn bearbeitet. Die Anschrift lautet: ZAV Bonn, Team 326, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn.

Wer Fragen zum Arbeitsmarktzulassungsverfahren hat, kann sich an die ab 1. Mai geschaltete bundeseinheitliche Telefonnummer der ZAV wenden.

Die Rufnummer lautet: 0228 713-2000.

Allgemeine Informationen über das Arbeitsmarktzulassungsverfahren sowie die Merkblätter für Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auch im Internet unter www.zav.de Stichwort Arbeitsmarktzulassung nachgelesen werden.

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