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Strenge Rechtsgrundlage bei Behinderten-Parkausweisen • Was unternimmt der VdK? • Petition & Große Medienresonanz

[1]Wegen einer Krebserkrankung musste einem 59-jährigen Mann aus Kleve ein Bein und das halbe Becken entfernt werden – seither ist er auf einen Rollstuhl angewiesen.

Der Kreis Kleve jedoch verweigert ihm den dringend benötigen Behinderten-Parkausweis. Warum?

Das erklärt der Leiter der Abteilung Sozialpolitik beim VdK NRW, Carsten Ohm im Interview.

Herr Ohm, wieso ist die Rechtsgrundlage so streng, dass der 59-jährige Mann trotz schweren Handicaps keinen Behinderten-Parkausweis erhält?

Carsten Ohm: Hintergrund ist die bundesweit gültige Versorgungsmedizinverordnung.

Diese legt fest, in welchen Fällen im Schwerbehindertenausweis eines Betroffenen eine ‚außergewöhnliche Gehbehinderung‘ attestiert wird.

Nur damit erhält der Betroffene auch den Behinderten-Parkausweis.

Und der Maßstab dafür ist – vereinfacht ausgedrückt – die Amputation beider Beine oder ein Leiden, das das Gehen ebenso ‚auf das Schwerste‘ einschränkt.

Das kann übrigens auch ein Herz- oder Lungenleiden sein. So oder so reicht der Umstand, dass ein Rollstuhl verordnet wurde, laut Rechtslage allein nicht aus.

Welche Möglichkeiten bleiben dem Mann nun, doch noch einen Behinderten-Parkausweis zu bekommen?

Ohm: Der Betroffene muss Widerspruch und ggf. Klage einreichen. Allerdings bewerten die Gerichte auch sehr streng.

So absurd das klingt: Wem ’nur‘ ein Bein fehlt, der muss nachweisen, dass er ebenso beeinträchtigt ist, wie jemand, dem beide Beine fehlen.

Im Regelfall werden die Anträge allerdings leider abgelehnt.

Was unternimmt der VdK, damit die Rechtsgrundlage aufgelockert wird?

Ohm: Der VdK kritisiert diese Bewertungen seit Jahren. Wir sehen auch die Behörden in der Pflicht, ihren Ermessensspielraum zugunsten der Antragsteller auszuschöpfen und sorgfältig zu ermitteln, wie ausgeprägt die Gehbehinderung ist.

Der VdK-Bundesverband steht derzeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in intensiven Gesprächen, damit der Kreis derer, die einen Behinderten-Parkplatz dringend benötigen, erweitert wird.

Das Interview führte Tobias Zaplata.

Viele Medien berichteten über diesen unglaublichen Fall, der teilweise auch mit „Verwaltungswillkür“ umschrieben wird. Eine Petition von Joerg Rothgerber fand bis zum 17.10.2014 fast 26.000 Unterzeichner.

Zur Petition Bürgermeister der Stadt Kleve, Theodor Brauer: „Sehr geehrter Herr Theodor Brauer, bitte setzen Sie sich dafür ein, dass Herrn Peeters zu seinem Menschenrecht auf angemessene Unterstützung verholfen wird.“ [2]


Bericht auf RTL. de [3]

 

Lokalzeit Duisburg berichtet ausführlich [4]

 

RP-Online berichtet u.a. am 25.09.2014 [5]