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Benötigen wir einen Frauenförderplan?

nrw_wappenzeichen_rgb96Vor 20 Jahren wurde in NRW das Frauenfördergesetz verabschiedet, das zwischenzeitlich durch das Landesgleichstellungsgesetz abgelöst wurde und die Kommunen zur Fortschreibung von Frauenförderplänen verpflichtet.

Damit werden nicht nur Beschäftigungssituationen in öffentlichen Verwaltungen und Behörden statistisch dargestellt, sondern die Kommunen sollen die Beschäftigungssituationen von Frauen analysieren, Ziele entwickeln und letztlich auch umsetzen.

„Die Zielvorgaben 2007, Frauen in höher dotierten Positionen einzusetzen, konnte erfreulicherweise übertroffen werden.“, vermeldet Gabriele Cuylen, Gleichstellungsbeauftragte bei der Viersener Kreisverwaltung bei der Vorstellung des Frauenförderplans 2010 und stellt dabei gleichzeitig fest, dass der Frauenanteil mit steigender Besoldungsgruppe sinkt.

Die Notwendigkeit der Frauenförderung wird aktuell in der öffentlichen Wahrnehmung stark auf die Aussage, dass es zu wenig Frauen auf Chefsesseln gibt, begrenzt. Es geht jedoch um mehr.

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des sich verdichtenden Wettbewerbs um Auszubildende und Fachkräfte werden Frauen dringender denn je benötigt.

Jedem ist klar, dass immer mehr Frauen längst nicht mehr „nur“ ein Zubrot für die Familie verdienen neben dem „hauptverdienenden“ Ehemann. Verwaltung und Wirtschaft sind also angehalten, sich mit dem Thema „Frauenförderung“ intensiv auseinander zu setzen, möchten sie drohenden Fachkräftemangel auch durch mehr Frauen im Beruf künftig decken.

Wohl auch deswegen sollen sich im Maßnahmenkatalog der Kreisverwaltung Viersen z. B. Aktionen zur Familienfreundlichkeit wiederfinden.

Die Überwindung der kommunalen Finanzkrise ist eine alles überschattende Herausforderung, die Themen wie die Gleichstellung der Geschlechter in der Wahrnehmung in den Hintergrund drängt und von vielen als vermeintlich unwichtig erachtet wird.

In Wahrheit ist das Thema Frauenförderung aktueller denn je. Auch in Mönchengladbach gibt es eine Analyse der Beschäftigtenstruktur in Form eines Personalberichtes.

Auf Anfrage von BZMG teile Brigitte Brouns, Mönchengladbachs Gleichstellungsbeauftragte, mit, dass ein neuer Frauenförderplan derzeit vorbereitet wird, der aller Voraussicht nach in 2011 in neuer Form präsentiert wird. Der städtische Frauenförderplan soll mit anderen Personalentwicklungsinstrumenten der Verwaltung besser vernetzt werden.