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Grünes Licht für Mönchengladbacher Haushalt 2013 – Regierungsvizepräsident genehmigt Fortschreibung des Mönchengladbach HSP

Regierungsvizepräsident Roland Schlapka hat heute die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes der Stadt Mönchengladbach genehmigt.

Damit kann die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 bekannt gemacht werden.

Die Stadt nimmt freiwillig am Stärkungspakt Kommunalfinanzen des Landes Nordrhein-Westfalen teil. Bereits im letzten Jahr hatte die Stadt daraus eine Konsolidierungshilfe in Höhe von knapp 9,6 Mio. € erhalten.

Um die Landesmittel zu erhalten, muss Mönchengladbach den Haushaltssanierungsplan jährlich fortschreiben.

Gesetzlich verpflichtet ist die Stadt, erstmalig einen ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2018 mit Hilfe der Landesmittel darzustellen.

Spätestens im Jahr 2021 muss die Stadt den Haushaltsausgleich aus eigener Kraft, also ohne Landesmittel, schaffen.

Durch die erwartete Neufestsetzung der Landeshilfen aufgrund der Neuberechnung der Grundlagen wird Mönchengladbach voraussichtlich ab 2014 rund 40,5 Mio. Euro jährlich und damit etwa 5,5 Mio. Euro weniger als geplant vom Land erhalten.

Dies wird kurzfristig eine Anpassung des Haushaltssanierungsplanes erfordern. Auch für den Fall, dass einzelne Maßnahmen nicht wie geplant umgesetzt werden, ist eine Anpassung erforderlich.

Die Stadt muss also hart daran arbeiten, die gesetzten Ziele auch tatsächlich zu erreichen. Hierbei spielt die regelmäßige Überprüfung und Überwachung des Haushaltssanierungsplanes eine große Rolle, welche durch eine unterjährige Berichterstattung an die Bezirksregierung sichergestellt wird.