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Interview mit Regierungspräsidentin Anne Lütkes zum HSP – Teil II: HSP und Neubau Zentralbibliothek

[1]In der Pressemitteilung vom 20.12.2012 hatte Regierungspräsidentin Anne Lütkes erklärt, dass Sie nicht nachvollziehen könne, „wie eine Stadt, die so schlecht dran ist, dass sie zum Haushaltsausgleich Landesmittel in Anspruch nimmt, über solche Projekte nachdenkt.“

Grund genug auch hier einmal nachzufragen.

BZMG:

Frau Lütkes, Ihre Äußerung hat in Mönchengladbach auf unterschiedliche Weise Wellen geschlagen und auch schon gewirkt. Ab wann kann sich eine HSP-Kommune so etwas, wie in diesem Fall eine neue Bibliothek, leisten?

Regierungspräsidentin Anne Lütkes:

Zunächst einmal finde ich es gut, wenn eine Stadt innovativ ist und in ihrer Stadtentwicklung neue Wege geht bzw. moderne Gedanken zulässt.

Was wir als kommunale Finanzaufsicht jedoch sagen müssen ist, dass die Stadt zunächst ihre Konsolidierung „hin bekommt.“

Wenn eine Stadt nicht von Überschuldung bedroht ist, nicht vom Stärkungspakt abhängig ist und ihre Einnahmen im Griff hat, dann freut es uns, wenn sie neue Ideen entwickelt.

Nur, wir sind im Auftrag der Landesregierung und des Gesetzes die Wächter der Stärkungspaktgelder aber auch der Haushalts- und Konsolidierungsseriosität der Kommunen.

In diesem Kontext haben wir in unserer Haushaltsverfügung sehr deutlich gesagt, dass ein größer dimensionierter Neubau fraglich ist, solange Landesmittel zur Sanierung des Haushalts in Anspruch genommen werden. Hier behalten wir uns die Genehmigung vor.

In der jetzigen Phase muss man sehen, ob es sich rechnet und das gesamte Projekt der Konsolidierung nicht gefährdet wird.

Bei der Stadtbibliothek haben wir gesagt, dass wir wissen möchten, was getan werden soll.

Wir haben von Vorbehalt gesprochen und nicht gesagt, dass die Stadt Mönchengladbach nie eine neue Stadtbibliothek bauen darf.

BZMG:

Wann würden Sie wie mit Ihrem Vorbehalt umgehen?

Lütkes:

Wenn die Stadt eine Lösung auf den Tisch legt, die den Konsolidierungsprozess nicht beeinträchtigt, werden wir den Vorschlag selbstverständlich unvoreingenommen prüfen.

BZMG:

… Sie sind also nicht eine Gegnerin der Bibliothek.

Lütkes:

Überhaupt nicht. Ich war im Rat der Stadt Köln und habe mich dort zehn Jahre lang massiv für die Stadtteilbibliotheken eingesetzt. Ich bin eine Freundin des Rechts auf Bildung, es ist eines der höchsten Güter, die wir schützen müssen.

Hier geht es darum, wie das Recht auf Bildung in einer Kommune realisiert werden kann, die ihre Konsolidierung hinzubekommen hat. Da ist die Stadt in der Pflicht zu sagen, wie sie es machen möchte.

Wir sind in der Pflicht zu prüfen, ob wir das mittragen können.

BZMG:

Das heißt, Sie wollen Details wissen, das Konzept, die Wirtschaftlichkeit und weitere Aspekte?

Lütkes:

Im Rahmen der Finanzaufsicht überprüfen wir nicht, ob das Konzept inhaltlich richtig ist. Wir sind keine Zensoren. Das zählt zur Kommunalen Selbstverwaltung.

Wir haben zu prüfen, ob das was gerechnet wird, stimmig ist und ob das „hinkommt“.

Hält die Kommune ihre haushaltsrechtlichen Verpflichtungen ein, berücksichtigt sie die Gemeindeordnung?

Mönchengladbach ist Stärkungspaktkommune der zweiten Stufe.

Die Frage ist also, ob eine solche Maßnahme zu den Konsolidierungszielen bis 2021 passt, also ob das funktioniert. Das müssen wir prüfen und das werden wir auch.

BZMG:

Bei den aktuellen Planungen werden derzeit nur ein Bibliotheksneubau und die Sanierung im Bestand verglichen. Andere Varianten, wie beispielsweise Auslagerung einzelner Spezialbibliotheken in andere Bestandsgebäude werden nicht betrachtet. Wie ist dazu Ihre Position?

Lütkes:

Das ist etwas, das die Stadtgesellschaft zu diskutieren und zu entscheiden hat. Wir sind – zumindest als Kommunalaufsicht – nicht diejenigen, die sagen, diese Bibliothek oder jene.

Meine private oder privat-politische Meinung dazu ist an dieser Stelle ebenfalls nicht relevant und ich widerstehe Versuchen, dazu Stellung zu nehmen.

Unsere Aufgabe ist vorrangig die Prüfung unter Stärkungspaktgesichtspunkten.