Hildegard Wester (SPD) und Dr. Günter Krings (CDU) stimmten für „Schuldenbremse im Grundgesetz“

Hauptredaktion [ - Uhr]

logo-cdu4.jpgspdAm Freitag den 29.05. stand im Bundestag die Entscheidung über die sogenannte Schuldenbremse zur Abstimmung. Mit den Stimmen der Regierungskoalition wurde Schulenbremse im Grundgesetz verankert. Für Hildegard Wester und Dr. Krings gab es wichtige inhaltliche Gesichtspunkte, sich für die Verfassungsänderung bzw. die Schuldenbremse einzusetzen.

Hildegard Wester steht wie die Mehrheit der SPD-Fraktion für den handlungsfähigen Staat. Um die Durchführung staatlicher Aufgaben wie z.B. soziale Sicherung, Bildung, Infrastruktur zu gewährleisten bedarf es ausreichender finanzieller Mittel. Doch gibt der Staat seit Jahrzehnten mehr aus als er einnimmt. Bund, Länder und Gemeinden häuften so über die Jahre einen Schuldenberg von rund. 1,5 Billionen Euro auf, was bedeutet, dass jeder Einwohner mit 18.000 Euro im Minus steht.

„Indem wir permanent über unsere Verhältnisse leben, wird das Vertrauen der Menschen in die Zukunftsfähigkeit des Staates unterminiert. Künftige Generationen bestrafen wir sogar doppelt: Wir schränken ihre finanziellen Spielräume ein, zugleich investieren wir wenig in den vorsorgenden Sozialstaat. Jeder fünfte Euro der Steuereinnahmen des Bundes geht für Zinsen drauf – so viel wie die Etats des Bildungs-, Verkehrs- und Familienministeriums zusammen.“

In allen Parteien gibt es Stimmen, die neue Schulden befürworten, um Phasen schwachen Wachstums antizyklisch abzufedern. Im Aufschwung soll der Staat das entstandene Defizit dann wieder zurückfahren, was in der Vergangenheit jedoch nie geschehen ist. Trotz Wirtschaftsbooms und Steuerrekords haben Bund, Länder und Gemeinden weiterhin Kredite aufgenommen. Es lässt sich somit konstatieren, dass der bisherige „Schuldenbegrenzungsartikel“ 115 des Grundgesetzes als nahezu wirkungslos erwiesen hat.

„Genau deshalb brauchen wir eine Schuldenregel im Grundgesetz – mit klaren Vorgaben und Sanktionen, aber auch einem Ausnahmekatalog.“ Bei Naturkatastrophen oder wirtschaftlichen Extremsituationen muss der Staat einen gewissen Verschuldungsspielraum behalten. Allerdings mit der Pflicht, die Schulden im Aufschwung tatsächlich abzubauen.

Im gesamteuropäischen Zusammenhang und vor dem Hintergrund der Stabilität der gemeinsamen europäischen Währung muss gewährleistet sein, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre finanzielle staatliche Bonität erhält. „Der Euro darf nicht durch langfristig unbedachte Finanzplanungen gefährdet werden. Sonst erleben wir in der Zukunft weitaus gravierendere Wirtschaftskrisen als die momentane.“

„Die Gründe sind für mich überzeugend genug, dass ich für die sog. „Schuldenbremse“ stimmen konnte.

Dr. Günter Krings freut sich, dass der Bundestag heute die Einführung einer Schuldenbremse im Grundgesetz beschlossen hat. Krings sprach zu diesem Thema im Anschluss an Finanzminister Steinbrück in der Bundestagsdebatte. Er hatte in den vergangenen Monaten in der zuständigen Föderalismuskommission an der Einführung der Schuldenbremse mitgearbeitet.

„Diejenigen, die durch Schulden belastet werden können – eben künftige Generationen – haben heute im politischen Prozess noch gar keine Stimme, egal wie tief man das Wahlalter ansetzt“, betonte Krings in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag. Die Opfer einer ungebremsten Schuldenpolitik seien heute noch nicht geboren. Aus diesem Grund sei die Festlegung der Schuldenbremse im Grundgesetz eine notwendige Selbstbeschränkung und Verpflichtung für ein sparsames Handeln der öffentlichen Haushalte.

Der heutige Beschluss im Deutschen Bundestag sei auch ein wichtiges Signal an die Städte wie Mönchengladbach: „Denn viele Kommunen in Deutschland sind nach wie vor verunsichert, ob ihre Projekte, die mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II finanziert werden sollen, verfassungskonform sind. Damit aber wirklich die Konjunktur angekurbelt wird, müssen die Mittel möglichst schnell eingesetzt werden. Der heutige Beschluss bietet jetzt Planungs- und Rechtssicherheit für die Kommunen“, so Krings.

Krings hofft daher auch, dass einige SPD-geführte Bundesländer im Bundesrat das Projekt nicht doch noch stoppen werden, wie sie es teilweise angekündigt haben: „Wir stehen unter Zeitdruck. Wer dieses Gesetz auch nur für einige Wochen aufhält, verhindert, dass Städte, Gemeinden und Kreise in Deutschland zeitnah Geld investieren können“, so Krings.

Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit auf der einen Seite, sowie die Notwendigkeit, in dieser Krise zu reagieren auf der anderen Seite müssten verbunden werden.

2 Kommentare zu “Hildegard Wester (SPD) und Dr. Günter Krings (CDU) stimmten für „Schuldenbremse im Grundgesetz“”
  1. Es bleibt abzuwarten, ob es sich hierbei um ein geeignetes Instrument handelt, denn offensichtlich sind bislang alle Versuche gescheitert, mit Gesetzen und Verträgen die Staatsverschuldung zu begrenzen.

    Ein interessanter Artikel hierzu findet sich unter: http://www.zeit.de/online/2009/06/schuldenbremse-steinbrueck-konjunkturpaket?page=1

    Daher sehe ich aus diese sogenannte „Schuldenbremse“ eher als Ausdruck der Hilflosigkeit gegenüber wirtschaftlicher Entwicklungen, mit denen man sich zuwenig oder nur oberflächlich auseinandergesetzt hat, und mit der man zugleich sein Versagen auf wirtschaftlichem Gebiet manifestiert.

    Da ich aber kein Fachmann bin und leider nur mutmaßen kann, lasse ich mich aber gerne positiv überraschen.

  2. Unsinnig-populistische Grundgesetzesänderungen als Wahlkampfmethode. Na herzlichen Glückwunsch, das sollte so bald nicht untertroffen werden.

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