Integrationsrat: Offener Brief an MdL, OB Norbert Bude und die Fraktionsvorsitzenden

Hauptredaktion [ - Uhr]

logo-ir-thbMit diesem Offenen Brief an Oberbürgermeister Herrn Norbert Bude, die Mönchengladbacher Landtagsabgeordneten Norbert Post, Heinz-Willi Körfges, Michael Schroeren und Angela Tillmann sowie an die Fraktionsvorsitzenden der im Rat der Stadt Mönchengladbach vertretenen Parteien wendet sich der Mönchengladbacher Integrationsrat gegen die von CDU und FDP geplanten Gesetzesänderung des § 27 der Gemeindeordnung NRW:

„Wir – der Integrationsrat- bitten Sie, sich dafür einzusetzen, dass der Landtag in dem geplanten Gesetzentwurf der Koalition „zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden“ die Empfehlungen der Experten des Integrationsministeriums, des Innenministeriums, der kommunalen Spitzenverbände und der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGANRW) mit einbezieht.

In fast 60 Pilotkommunen landesweit haben wir seit 2004 – dank der Experimentierklausel des § 27 der Gemeindeordnung – den nur mit Migrantenvertretern besetzten Ausländerbeirat durch den zusätzlich mit entsandten Vertretern des Rates besetzten Integrationsrat ersetzen können. Es hat sich gezeigt, dass dies der richtige Weg ist.

Fast überall wurden im Rahmen dieser Experimentierphase zwei Drittel der Sitze des Integrationsrates direkt durch Migranten und Migrantinnen, die in der Kommune leben, gewählt.

Ein Drittel der Vertreter wurden durch den Stadtrat entsandt. Auf einmal konnten Migranten am politischen Leben der Kommunen mitwirken. Uns gelang es, den Integrationsprozess in vielen Kommunen deutlich voranzubringen: Integrationskonzepte wurden angestoßen, die Verwaltung für die Belange der Migranten sensibilisiert, lokale Projekte zur besseren Integration der Migranten initiiert.

Auch der Städtetag und der Städte- und Gemeindebund sowie das nordrhein-westfälische Innenministerium, das Integrationsministerium und die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW haben in einem gemeinsamen Eckpunktepapier letztes Jahr eine positive Bilanz gezogen. Dabei haben sie sich für das Modell des Integrationsrats und den Erhalt der Zwei-Drittel-Ein-Drittel-Regelung ausgesprochen.

Zukünftig sollen die Stadträte alleine darüber entscheiden, ob ein Integrationsrat oder ein Integrationsausschuss eingerichtet wird und dann über die Zusammensetzung bestimmen. Sofern ein Integrationsausschuss eingerichtet wird, kann dieser ebenso wie der Integrationsrat nur beratend tätig werden.

Für eine gelungene Integration ist die politische Partizipation jedoch entscheidend.

Bitte lassen Sie politische Teilhabe zu! Unterstützen Sie uns!

Setzen Sie sich dafür ein, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf noch einmal im Sinne der Empfehlungen der Experten überarbeitet.“

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Vertiefenede Informationen finden Sie hier auf BZMG und den Internetseiten des Integrationsrates

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