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FWG kritisiert Monitoring von Bergschäden

img_4287 [1]Bei der letzten (143.) Sitzung des Braunkohleaus­schusses am 8. April 2011 wurde die Einrichtung eines „Monitoring Bergschäden“ beschlossen.

Um Braunkohle im Tagebau abbauen zu können, muss das Grundwasser abgesenkt werden. Deshalb werden rund um den Tagebau hunderte Sümpfungsbrunnen gesetzt, die das Grundwasser mittels Pumpen absaugen und damit absenken.

Die Grundwasserabsenkungen bewirken Bergschäden in weiten Bereichen um den Tagebau.

In Anlehnung an das wasserwirtschaftlich-ökologische Monitoring Garzweiler II soll nun auch ein „Monitoring Bergschäden“ eingerichtet werden.

In den sümpfungsbeeinflussten Gebieten soll dargestellt werden, welches Schadenspotenzial vorhanden war, ist und noch zu erwarten ist.

Hier stellt sich die Frage wie, in welchem Umfang und welche Fälle in das Monitoring aufgenommen werden.

Die FWG Jüchen befasst sich seit langem mit dem Thema „Bergschäden“ und hat sich deshalb wegen der nachstehenden Anregungen und Forderungen zu dieser Thematik an den Vorsitzenden des Unterausschusses Bergbausicherheit, Herrn Hovenjürgen, gewandt:

  1. In das Monitoring hätten alle gemeldeten Fälle und deren Ergebnisse gehört.
  2. Die Tagebaubetreiber müssen melden, mit wem sie sich vorab geeinigt haben. Diese Vorgehensweise ist gängige Praxis. Läge kein Bergschadensverdacht vor, würde der Tagebaubetreiber keine Einigung anstreben. Diese dann abgeschlossenen Fälle erscheinen nach unserem Kenntnisstand in keiner Statistik.
  3. Alle Fälle der Schlichtungsstelle müssen MIT ERGEBNIS einbezogen werden. Einigungen mit Schadensersatz sind Bergschäden. Ob man sich auf 10, 20, 30 % etc. einigt, spielt dabei keine Rolle. Wir gehen davon, dass diese Fälle derzeit ebenfalls nicht in die endgültige Schadensstatistik einfließen.
  4. Alle Schadensobjekte, bei denen ein Tagebaubetreiber aktiv wird, müssen aufgenommen werden. Dies geschieht durch z. B. Markierungen zur weiteren Beobachtung, die aber jahrelang dauern kann. Auch hier wird man ja aktiv, weil ein Verdacht besteht.
  5. Es muss konkret unterschieden werden zwischen den von RWE anerkannten Auegebieten und tektonischen Störungszonen und den übrigen Bereichen. Bei den beiden vorgenannten Bereichen protzt RWE damit, schnell und unbürokratisch zu handeln.
  6. Nur anerkannte Bergschäden einfließen zu lassen, begünstigt den Tagebaubetreiber. Der Begriff „anerkannt“ ist offensichtlich nicht weiter definiert.
  7. Dass RWE entscheidet, welche Fälle zur Schlichtung zugelassen werden, ist untunlich. RWE kann also Fälle, von denen sie wissen, dass ein Bergschaden vorliegt, ablehnen. Damit kann RWE ganze Straßenzüge oder Orte ausschließen, weil ein Präzedenzfall verhindert wird.

Die Fraktion der FWG bittet den Braunkohlenausschuss seinen Beschluss auszuweiten und die vorstehenden Punkte zukünftig zu berücksichtigen.

Zur Verdeutlichung: Ohne die Berücksichtigung der vorstehend aufgelisteten Punkte, werden unzählige Bergschäden nicht als solche aufgeführt, so dass kein realistisches Bild des wahren Ausmaßes der Schäden widergegeben wird.

Die FWG moniert darüber hinaus als unbefriedigend, dass RWE Gutachter von einer vorgefertigten Liste anbietet. [2]Betroffenen sollte das Recht eingeräumt werden, selbst einen Gutachter zu wählen.

Da die FWG sich auch mit dem Thema „Feinstaub/Radioaktivität und Grobstaub“ beschäftigt, erinnert sie hieran in ihrem Schreiben ebenso.

Die Einflussnahme und Auswirkungen des Bergbaues sind enorm, und werden noch über Jahrzehnte hinaus nach Beendigung des Kohleabbaues spürbar sein.

Neben einer regelmäßigen Dokumentation wird das Monitoring auch für die Prognose von Geländewiederanstiegen und künftigen Grundwasserständen für planerische Grundlagen eine Rolle spielen.

Nur eine dezidierte Erfassung, Darstellung, Bewertung aller Schäden wird dieser Intention gerecht.