Artenschutzabkommen aktualisiert • Holzhändler und Papageienhalter betroffen

Red. Natur, Umwelt & Energie [ - Uhr]

[02.03.2017] Das Anfang des Jahres 2017 aktualisierte Artenschutzabkommen der Europäischen Union hat schon für Anfragen bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen gesorgt. Vor allem Holzhändler und Instrumentenbauer sowie Halter von Papageien müssen sich an strengere Regeln halten.

Artengeschützte Holzarten

Betroffen sind alle Dalbergia-Arten (eingedeutscht: Palisander) sowie drei Bubinga-Arten (Guibourtia demeusei, Guibourtia pellegriniana und Guibourtia tessmannii). Dalbergia und Bubinga Holz wird im Instrumentenbau für Gitarren, Klarinetten, Oboen, Blockflöten, Harfen und Trommeln im großen Um-fang eingesetzt.

Im Möbelbau findet es bei Drechsel- und Intarsienarbeiten Verwendung.

Die im Kreis Viersen ansässigen Holzhändler, Musikgeschäfte und Instrumentenbauer werden gebe-ten, ihre (Alt-)Bestände an Rohholz, Kleinteilen, sonstigen Erzeugnissen oder fertigen Instrumenten unverzüglich bei der Naturschutzbehörde anzumelden.

Dazu gehört der Nachweis über die Herkunft des Holzes in Form von Rechnungen oder Kaufbelegen.

Für Händler der genannten Holzarten besteht zudem auch die artenschutzrechtliche Buchführungs-pflicht nach § 6 der Bundesartenschutzverordnung.

Die Holzart „Dalbergia nigra“ darf schon seit 1992 nur mit einer EU-Vermarktungsgenehmigung gehandelt werden.

Artengeschützte Tiere

Streng geschützt sind in Zukunft zahlreiche weitere Tierarten. Am häufigsten vertreten ist am Nieder-rhein der Graupapagei (Psittacus erithacus). Er darf nur dann erworben oder übernommen werden, wenn eine EU-Vermarktungsgenehmigung vorliegt (gelbe Bescheinigung).

Bei der zwingend erforder-lichen Anmeldung bei der Naturschutzbehörde muss das Original der Vermarktungsgenehmigung vorgelegt werden.

Der Halter muss die Vermarktungsgenehmigung schriftlich vier Wochen vor der Abgabe bei der unte-ren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen beantragen.

Alte „CITES-Bescheinigungen“ aus den 1990‘er Jahren dürfen nicht mehr verwendet werden.

Deshalb brauchen auch Graupapageien, die schon seit 15 Jahren gehalten werden, bei Weitergabe oder Verkauf neue Papiere.

Bei Fragen zu den Formalitäten hilft die untere Naturschutzbehörde im Viersener Kreishaus.

Auf der Website des Kreises wird ein Antragsformular für die EU-Bescheinigung zur Verfügung gestellt:

https://www.kreis-viersen.de/de/dienstleistungen/artenschutzrechtliche-genehmigung-beantragen/

Verstöße gegen die Bestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dar.

Foto: Clipdealer | Kreis Viersen

 

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