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Mobil trotz Handicap in Kreis Viersen

[1]Im Kreis Viersen wurde der Behindertenfahrdienst neu organisiert. Diesen besonderen Fahrtdienst bietet der Kreis Viersen im Rahmen der Eingliederungshilfe an.

Es handelt sich um eine freiwillige Sozialleistung, doch bekommt diese Freiwilligkeit vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und dem damit verbundenen Recht aller behinderten Menschen auf jegliche Form der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Inklusion) ein anderes Gewicht.

Täglich von 9 bis 22 Uhr werden Fahrten vom Malteser Hilfsdienst durchgeführt.

Dies ermöglicht Rollstuhlfahrern und Behinderten mit vergleichbaren Mobilitätseinschränkungen die Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben und die Erledigung täglicher Besorgungen. Denn die Ziele können Familie oder Bekannte, ein Einkauf im Supermarkt oder ein Theaterbesuch sein.

Das Angebot kann allerdings nicht für Fahrten zur medizinischen Versorgung sowie für schulische oder berufliche Zwecke genutzt werden.

Jährlich sind pro Nutzer bis zu 100 Fahrten möglich.

Der Eigenanteil pro Fahrt beträgt zwei Euro innerhalb des Kreisgebietes und fünf Euro für Fahrten nach Mönchengladbach oder Krefeld.

Wer den Fahrdienst in Anspruch nehmen möchte, kann einen Antrag beim Kreissozialamt stellen, denn die Nutzung des Behindertenfahrdienstes ist abhängig vom Einkommen und Vermögen.

Information und Antragsformulare gibt es bei Sigrid Zeisberg, Telefon 02162/391660, E-Mail: sigrid.zeisberg@kreis-viersen.de [2].