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„Vorabbekanntgabe“ zur Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen an die NEW mobil & aktiv könnte sich verzögern • B90/Die Grünen bitten im Verwaltung um Informationen u.a. zum Zeitplan

[1][05.10.2017] Ursprünglich sollte der Finanzausschuss in seiner gestrigen Sitzung eine Empfehlung an den Rat (Sitzung am 18.10.2017) aussprechen, mit den Nachbarkommunen öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abzuschließen, wonach die NEW mobil & aktiv GmbH, auch Linien bedienen darf, die in deren „Territorialbereiche“ hineinführen.

Diese Vereinbarungen sind erforderlich, um die vom Rat angestrebte Direktvergabe an das Mönchengladbacher ÖPNV-Unternehmen realisieren zu können und dieses Vorhaben (Direktvergabe) in einer so genannten „Vorabbekanntmachung“ EU-weit zu veröffentlichen.

Offensichtlich sind die Verhandlungen mit „ÖPNV-Aufgabenträgern“ irgendwie ins Stocken geraten, so dass sich Bernd Kuckels in seiner Eigenschaft als Stadtdirektor (Vertreter des Verwaltungschefs Hans Wilhelm Reiners) veranlasst sah, diesen Tagesordnungspunkt für den Finanzausschuss zurückzuziehen, wohl in der Hoffnung, dass die Verhandlungen bis zum Hauptausschuss in der nächsten Woche oder zur Ratssitzung am 18.10.2017 entsprechend abgeschlossen werden können.

Zu diesem Themenkomplex richtete Dr. Boris Wolkowski für die Fraktion von B90/Die Grünen an die Verwaltung eine Anfrage.

So wollen die grünen wissen, wann die Verwaltung den am 05.07.2017 vom Rat (gegen die Stimmen der Grünen) mehrheitlich beschlossene Nahverkehrsplan der Bezirksregierung vorgelegt hat und ob es von dort eine Reaktion gegeben habe.

Außerdem soll die Verwaltung einen Zeitplan zu den weiteren Schritten bezüglich der Vergabe der ÖPNV-Leistungen (an die NEW mobil & aktiv) bekannt geben.

Sicherlich nicht nur die Grünen werden gespannt sein, ob ihre Anfrage schon zum Hauptausschuss bzw. zur Ratssitzung beantwortet wird.

Schließlich ist es erforderlich, die Vorabbekanntmachung spätestens Ende Dezember 2017 im EU-Amtsblatt bekanntzugeben, wie es in der (im Finanzausschuss nicht behandelten) Beratungsvorlage heißt.