Vorsicht beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – Untere Wasserbehörde informiert

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In der Natur wächst und grünt es derzeit überall. Leider aber auch an Stellen, wo es einfach stört. Bürgersteige, Gehwege, Hofflächen oder Garagenzufahrten sollten möglichst unkrautfrei sein. Das Unkrautjäten ist jedoch oft eine mühsame Angelegenheit und so greifen viele Hobbygärtner einfach zu chemischen Keulen, um das Unkraut zu entfernen.

„Doch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, so genannten Totalherbiziden, auf Flächen, die mit Beton, Platten, Asphalt, Pflaster oder ähnlichem versiegelt sind, ist grundsätzlich verboten“, warnt Rainer Röder, stellvertretender Leiter des Amtes für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen. Das gelte auch für Hausmittel wie Essigreiniger oder Salz.

„Werden diese Mittel auf eine versiegelte Fläche gebracht, die über die Kanalisation, Drainagen, Straßeneinläufe oder Regen- und Schmutzwasserkanäle entwässern, können die Wirkstoffe direkt oder spätestens beim nächsten Regenschauer in die Kanalisation gelangen“, so Röder. Von dort gelangen die Stoffe weiter in den nächsten Bach, weil sie auch in den Kläranlagen nicht abgebaut werden. „Das führt zu Problemen im Grund- und Oberflächenwasser“, berichtet der stellvertretende Amtsleiter. Wer Pflanzenschutzmittel auf versiegelten Flächen benutzt, muss mit einer Geldbuße rechnen.

Pflanzenschutzmittel dürften nur auf Flächen angewandt werden, die landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden. „Dazu zählen beispielsweise Beete im Garten oder Parkanlagen.“ Doch es geht auch ohne chemische Zusätze: „Mit Messer, Hacke, Flämmgerät, scharfen Besen oder Hochdruckreinigern lässt sich das Unkraut auf versiegelten Flächen entfernen“, empfiehlt Rainer Röder. Bei kleineren Flächen könne auch heißes Wasser ohne Zusätze benutzt werden.

Weitere Informationen im Internet unter www.wasser-und pflanzenschutz.de oder beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer unter der Telefonnummer 0228-7032114.

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