Was ist anders im Kreis Viersen seit 1. Januar 2008?

Hauptredaktion [ - Uhr]

wappen-kreis-viersen-thb.jpgWie in jedem Jahr gab es zum 1. Januar wieder einige Veränderungen für die Menschen im Kreis Viersen:

Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden

In den Gebäuden der Kreisverwaltung gilt mit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes zum 1. Januar 2008 ein generelles Rauchverbot. Die Eingangstüren werden mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Nichtraucherzeichen gekennzeichnet. Raucherinnen und Raucher müssen die Gebäude ab Januar zum Rauchen verlassen, denn spezielle Raucherräume wird es im Kreishaus nicht geben.

Auch in allen anderen öffentlichen Gebäuden im Kreis Viersen darf nicht mehr geraucht werden. Dazu zählen Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäuser, aber auch Discotheken. Raucherecken auf Schulhöfen werden verboten.

Freie Fahrt in Umweltzonen nur mit Plaketten

In einigen Städten und Gemeinden werden ab 1. Januar 2008 so genannte Umweltzonen ausgewiesen. In diesen Zonen dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit einer entsprechenden Feinstaub-Plakette fahren. Für alle anderen Fahrzeuge gilt ein Fahrverbot. Die Plaketten kosten fünf Euro und sind beim Straßenverkehrsamt, bei den technischen Prüfstellen TÃœV und Dekra sowie bei allen für Abgasuntersuchungen zertifizierten Kfz-Werkstätten erhältlich.

Wer ohne Plakette mit dem Auto in einer Umweltzone unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Gemeinsame Versorgungsverwaltung mit der Stadt Mönchengladbach

Der Kreis Viersen und die Stadt Mönchengladbach übernehmen zum 1. Januar gemeinsam die Aufgaben der Versorgungsverwaltung zum Schwerbehindertenrecht, Elterngeld- und Elternzeitgesetz.

Standort der gemeinsamen Versorgungsverwaltung ist in Mönchengladbach, Fliethstraße 86-88.

Ein neues NRW-Gesetz schreibt vor, dass die elf Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen aufgelöst und die Aufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen werden. Die neue Versorgungsverwaltung ist­Ã‚ seot dem­Ã‚ 2. Januar unter der Telefonnummer 02161-25-0 zu erreichen. Im Kreishaus in Viersen soll es weiter monatliche Sprechtage des Versorgungsamtes geben.

Neue Zuständigkeit in der Umweltverwaltung

Betreiber von landwirtschaftlichen Mastbetrieben, Anlagen der Nahrungsmittelindustrie, Abfallbehandlungs-, Baustoffrecyclinganlagen und andere Betriebe haben seot dem 1. Januar 2008 einen neuen Ansprechpartner.

Für alle Fragen zum Immissionsschutzrecht ist dann nicht mehr die Bezirksregierung in Düsseldorf, sondern das Amt für technischen Umweltschutz und Kreisstraßen im Kreis Viersen, zuständig. Die Bezirksregierung Düsseldorf bleibt verantwortlich für die Genehmigung komplexer Anlagen, die von besonderer Gefährlichkeit oder überörtlicher Bedeutung (chemische Fabriken, Anlagen zur Herstellung von Papier und Zellstoff oder Stahlwerke) sind.

Zuständig bleibt die Bezirksregierung auch beim Arbeitsschutz.

Neue Zuständigkeit der Schornsteinfeger

In vielen Haushalten werden sich im neuen Jahr andere Bezirksschornsteinfegermeister als gewohnt vorstellen: Die 30 Kehrbezirke im Kreis Viersen werden auf Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf neu verteilt.

Taxifahren ist teurer geworden

Gerade in der Silvesternacht werden es viele Taxikunden bemerkt haben: Das Taxifahren im Kreis Viersen ist­Ã‚ teurer geworden.

Die Grundgebühr stieg um 0,10 Euro auf 2,50 Euro.

Die Wegstreckengebühr erhöhte sich ebenfalls um 0,10 Euro, jeder Kilometer kostet jetzt werktags von 6 bis 22 Uhr 1,40 Euro und von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 1,50 Euro.

Erhöht hat sich auch die Wartezeitgebühr: Sie liegt bei bis zu fünf Minuten bei 22 Euro (ehemals 20 Euro) und ab der sechsten Minute bei 35 Euro (vorher 32 Euro). Der Zuschlag zur Grundgebühr bei Großraumtaxis ist um 0,20 Cent auf 5,70 Euro gestiegen.

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