Inklusionsstärkungsgesetz: Zwischen Wunsch und Wirklichkeit • In NRW fehlen klare Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken

Red. Gesundheit & Soziales [ - Uhr]

Der heute in einer Anhörung im Landtag diskutierte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Stärkung der Inklusion in NRW (Inklusionsstärkungsgesetz) wird aus Sicht des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen seinem Titel noch nicht gerecht.

Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung die Umsetzung der seit 2009 geltenden UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf Landes- und kommunaler Ebene vorantreiben.

Der Sozialverband VdK NRW befürchtet allerdings, dass dieses Ziel durch den Entwurf nicht erreicht werden kann, da verbindliche Vorgaben, Anreize und Kontrollen zur Rechtsdurchsetzung fehlen.

Zwar übernimmt der Gesetzentwurf einige der Grundsätze der UN-BRK und sieht einzelne konkrete Verbesserungen wie etwa den Rechtsanspruch auf Stimmzettelschablonen für blinde Menschen und Kommunikationshilfen für gehörlose Eltern vor.

Allerdings werden zahlreiche staatliche Verpflichtungen für eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung und eine barrierefreie Infrastruktur im Landesgesetz durch schwammige Formulierungen eher abgeschwächt als gestärkt.

Demnach werden Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkungen wohl weiterhin im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz, in der Freizeit und bei der gesundheitlichen Versorgung auf Barrieren stoßen.

Die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft droht nicht zuletzt an einer Politik der weitgehenden Kostenneutralität zu scheitern, wie sie der aktuelle Gesetzentwurf vorsieht:

Dieser ist offenbar von dem Gedanken geprägt, keine neuen Aufgaben für die Städte und Gemeinden in NRW festzulegen, die Ausgleichszahlungen durch das Land nach sich ziehen könnten („Konnexitätsprinzip“).

Damit alle Menschen in allen Lebenslagen und in allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben können, dürfen die dafür notwendigen Investitionen nicht durch Streit um die Finanzierung zwischen Bund, Land und Kommunen herausgezögert werden.

Vielmehr sollte auch berücksichtigt werden, dass von jedem Euro, der in die bauliche Barrierefreiheit investiert wird, 40 Cent an die öffentliche Hand zurückfließen.

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