Wie viele Wählerstimmen bekommt man für 2.550 EURO?

Glossi [ - Uhr]

aufreger-glossiHallo Leute, seid Ihr Eltern eines Kleinkindes, dann aufgemerkt:
Wenn Euer Kind älter als 15 Monate ist, und Ihr wollt es nicht in eine öffentliche Kita geben, könnt Ihr bis Ende 2013 dafür mit 100 EURO und ab 2014 mit 150 EURO pro Monat „belohnt“ werden.

Rechenbeispiel:

Am 31.12.2012 ist ein Kind 15 Monate alt und die Eltern entscheiden sich, es nicht in eine öffentliche Kindertagesstätte zu geben.

Bis das Kind 3 Jahre (= 36 Monate) alt ist, haben die Eltern nach der gestrigen Entscheidung im Deutschen Bundestag für 21 Monate diese Ansprüche:

2013:           12 Monate á 100 EURO = 1.200 EURO
2014:             9 Monate á 150 EURO = 1.350 EURO
                                           Gesamt = 2.550 EURO

Dank des spätpatriachalischen Reflexes der CSU bekommt die Wohltat, die angesichts der Nichteinlösung des Ziels, jedem ein- bis dreijährigen Kind einen Krippenplatz als Rechtsanspruch zuzugestehen, einen mehr als faden Beigeschmack.

Mehr noch!

Können Eltern sich auf Grund ihrer finanziellen Situation einen privaten Kita-Platz, eine Kinderfrau, ein Au pair oder eine (private) Tagesmutter für ihr Kind leisten, werden auch sie gesponsert, weil sie ja keinen öffentlichen Kita-Platz in Anspruch nehmen.

Und dann gibt es auch diejenigen, die sich glücklich schätzen können, eine willige Oma in der Nähe zu haben, der sie ohne Bezahlung einen Vollzeitjob aufdrücken können.

Zudem können gut situierte Eltern noch besser ihrem Beruf nachgehen.

Wem soll die „Herdprämie“ also nützen?

Der CDU und vor allem der CSU. Besonders letztere steht in Bayern vor einer nicht einfachen Wahl.

Und da kommen „Wahlgeschenke“ ganz gut, besonders, wenn man sie nicht selbst zu zahlen hat.

Wobei wir wieder bei der Ausgangsfrage sind: „Wie viele Wählerstimmen bekommt man für 2.550 EURO?“

Antworten:

  1. Mindestens eine, wenn eine berufstätige Mutter eine Kinderbetreuung privat organisiert, die sie vielleicht noch nicht einmal etwas kostet.
  2. Mindestens zwei, wenn die beruftätige Mutter aus 1. beispielsweise verheiratet ist.
  3. Mindestens drei, wenn 2. zutrifft und die Oma helfen „darf“.
  4. Mindestens…

Toller Deal auf Kosten der Steuerzahler.

Das wollt’ ich nur mal gesagt haben.

Euer Glossi

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