Islamschule: Stadt erteilt Genehmigung auf Sondernutzung – Verein „EzP“ darf Eickener Marktplatz für Gebetszwecke nutzen

Red. Stadtmitte [ - Uhr]

logo-mg-eicken[pmg] Nach eingehender juristischer Überprüfung wird die Stadtverwaltung die vom Verein „Einladung zum Paradies“ eingereichten Anträge auf Sondernutzung des Eickener Marktes für heute und morgen jeweils von 21.45 bis 23 Uhr zum Zwecke eines islamischen Nachtgebetes genehmigen.

Demnach liegen rechtlich keinerlei Gründe vor, eine entsprechende Sondernutzung zu untersagen.

Durch die geplanten Nachtgebete zum Ramadan des Vereins „EzP“ auf dem Eickener Markt wird dieser Platz mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen. Die entsprechende Nutzung des Platzes stellt daher keinen Gemeingebrauch, sondern eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.

Im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis war zu prüfen, ob straßenrechtliche Belange einer Erteilung entgegen stehen.

Nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage sind durchgreifende Belange nicht gegeben, so dass die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Nachtgebeten zum Ramadan um eine von Artikel 4 Abs. 2 Grundgesetz geschützte Religionsausübung handelt, geboten ist.

Die Erlaubnis wird allerdings mit bestimmten Auflagen versehen, die sich auf Lärmschutz und Größe der zu nutzenden Fläche sowie Einhaltung der Fluchtwege beziehen.

Für kommenden Freitag hat der Verein angekündigt, den Eickener Markt zum Zwecke eines islamischen Mittagsgebetes (Freitagsgebet) „im Rahmen einer politischen Versammlung“ von 14 bis 17 Uhr nutzen zu wollen.

Aufgrund noch fehlender Informationen zum Hintergrund der Veranstaltung hat eine abschließende Überprüfung im Hinblick auf die Zulässigkeit der Veranstaltung noch nicht stattgefunden.

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