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Nordring: 2,50 Meter hohe Schallschutzwand soll Bürger zwischen Eickener und Süchtelner Straße vor Lärm schützen

[1][10.03.2017] Mit Interesse nahmen die Vertreter der Bezirksvertretung Nord und die Bürger im Publikum zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung plant, im Bereich des gerade im Bau befindlichen Nordrings zwischen Eickener und Süch­tel­ner Straße eine Schallschutzwand zu errichten.

Frank Gauch vom Fachbereich Straßenbau und Verkehrstechnik stellte die neuen Pläne jetzt in der Bezirksvertretung vor. Die endgültige Entscheidung fällt im Planungs- und Bauausschuss am 21. März 2017.

Dass die Bauverwaltung von dem vor drei Jahren gefassten Beschluss abweicht und nun zusätzlich zum ohnehin geplanten Lärmoptimierten Asphalt doch eine Schallschutzwand errichten möchte, wurde in der Sitzung erläutert.

Gauch: „Das Gebiet im Bereich der Untereickener Straße hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich von einem Mischgebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet entwickelt. Diese Veränderung, und die dadurch geänderte Gebietseinstufung, erfordert, gemeinsam mit der veränderten Verkehrsprognose, eine Aktualisierung der ehemaligen Lärmberechnungen.“

Im Abschnitt von der Eickener Straße bis zur Süchtelner Straße wird sich durch die Verlängerung des Nordringes die Verkehrsbelastung etwa verdreifachen, was zu einer spürbaren Erhöhung der Lärmimmissionen führen wird.

Die Lärmschutzwand wird 468.000 Euro kosten, die allerdings den städtischen Haushalt nicht zusätzlich belasten, weil Lärmschutzmaßnahmen bereits in der ursprünglichen Kostenberechnung enthalten waren und auch durch die Landesförderung für den Neubau der Straße gedeckt sind.

Damit die Anlieger nicht demnächst vor eine kahle Wand schauen wird der Straßendamm hinter der Lärmschutzwand mit Bäumen und Sträuchern intensiv begrünt.

Die Baumallee in der Hohenzollernstraße wird mit dieser Maßnahme bis zur Straßenüberführung über die Eisenbahntrasse fortgeführt.

Die Bäume werden über die Lärmschutzwände hinausragen und auch von der Straße gut zu sehen sein, da die Wände lediglich 2,50 m hoch sind.

Fenster in Obergeschossen, die Wand nicht ausreichend geschützt werden, sollen Schallschutz erhalten.

Im Bereich der Kleingartenanlage von der Eisenbahnbrücke bis zur Süchtelner Straße sind neben dem Einbau des lärmoptimierten Fahrbahnbelages keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Dies gilt auch im Bereich der Gewerbegebiete von der Süchtelner Straße bis zur Engelblecker Straße, da auch hier die berechneten Lärmimmissionswerte unter den Grenzwerten liegen.

 

Foto: Theo Titz