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Kontrollen im Naturschutzgebiet Vorster Busch

[1]ln Hardt liegt ein bei vielen Erholungssuchenden und naturkundlich lnteressierten bekanntes Naturkleinod: das Naturschutzgebiet Vorster Busch.

Das rund 30 Hektar große Areal ist eine ehemalige Sand- und Kiesabgrabung, die aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Vogelwelt im Jahre 2004 unter Naturschutz gestellt wurde.

Gerade bei sommerlichen Temperaturen zieht das Naturschutzgebiet viele Erholungssuchende an. Dies führt zu regelmäßigen Konflikten mit Besuchern, die das Schutzgebiet als Liegewiese, Badesee, Hundeauslauf, Mountainbike-Parcours oder Grillplatz missbrauchen.

Dabei stören und beschädigen die meist Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht nur das Naturschutzgebiet, sondern bringen sich selbst durch das Baden in der ehemaligen Kiesgrube durch starke Uferabbrüche, Untiefen, Kaltwasserströmungen und Müllablagerungen im Gewässer in Lebensgefahr.

Zudem erreichen den Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung immer wieder Hinweise zu Vandalismus, Zerstörungen und wilder Müllentsorgung.

Aus diesen Gründen führen im Laufe der nächsten Wochen Mitarbeiter des Fachbereichs Umweltschutz und Entsorgung, des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei im Naturschutzgebiet Vorster Busch verstärkt Kontrollen durch.

Das Verwarngeld beim ersten und einmaligen Verstoß liegt bei 35 €. Wird dies nicht gezahlt, richtet sich die Höhe des dann fälligen Bußgeldbescheides nach dem jeweiligen Einzelfall, in der Regel zwischen 50 Euro und 70 Euro, und kann im Wiederholungsfall drastisch erhöht werden.

Bei Vandalismus wird ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet und darüber hinaus ist mit Schadenersatzforderungen zu rechnen.

Zahlreiche Hinweisschilder geben grundlegende lnformationen zum Naturschutzgebiet und machen auf die Bedeutung der Biotope und das angemessene Verhalten im Gebiet aufmerksam.

Der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung bittet die Bevölkerung dringend, im Hinblick auf ihre eigene Sicherheit sowie um des Schutzes der Natur willen, die im Naturschutzgebiet Vorster Busch geltenden Ge- und Verbote zu respektieren und zu beachten.