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Regionalplan im 2. Entwurf bis 6. Oktober in der Offenlage • Bürger­beteiligungsmöglichkeit nicht auf der städtischen Homepage • Info-Zeiträume in diesem Artikel

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) ist mittlerweile angelaufen. Damit besteht für die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit, in die Unterlagen Einsicht zu nehmen und ggf. schriftlich Einwendungen zu erheben.

Die Unterlagen liegen bis einschließlich 06.10.2016 in Mönchengladbach hier zur Einsicht offen:

Stadtverwaltung Mönchengladbach
Rathaus Rheydt, Eingang G (Karstadtgebäude)
Markt 11
41236 Mönchengladbach
Geodatenzentrum, 2. Etage, Zimmer 2004

Fachbereich Geoinformationen und Grundstücksmanagement

Interessant ist die Tatsache, dass auf der Internetseite der Stadt Mönchengladbach kein Hinweis auf die Möglichkeit der Einsichtnahme zu finden ist.

Absicht oder schlechter Service?

Das intensive Studium der Planunterlagen ist ein zeitraubendes Stück Arbeit, muss sich der Leser doch durch 1124 Seiten Schriftwerk  wühlen. Manchmal muss man den Eindruck haben, hier wird mit Absicht viel Papier produziert, um den Bürger zu verwirren.

Da ist es schon angenehm, wenn man sich die Unterlagen mittels PC und einer entsprechenden Software mit Suchfunktion anschaut, um anhand von eingespeisten Suchbegriffen die entsprechenden Fundstellen gezeigt zu bekommen.

Im Internet kann der 2. Regionalplanentwurf  wie folgt aufgerufen werden:

http://www.brd.nrw.de [1] >

Planen und Bauen>Erarbeitung des Regionalplans Düsseldorf (RPD)>Planentwurf, Begründung und Umweltbericht gemäß Beschluss vom 23.06.2016 (2. Beteiligung)).

Im Regionalplanentwurf gibt es einige unerfreuliche Zukunftsaussichten für den Bereich der Stadt Mönchengladbach.

So sei beispielsweise darauf verwiesen, dass im Norden von Mönchengladbach bei Hardt/Piperlohof ein riesiges GIB (Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung) für Logistikunternehmen und andere flächenintensive Gewerbe  ermöglicht werden soll.

Hierfür müssten ca. 75-100 ha beste Ackerflächen, in welche kleinere Niederwaldareale eingebettet sind, vernichtet und versiegelt  werden.

Das hat für die Bewohner der Hardter Honschaft Piperlohof schlechte  Perspektiven, werden ihnen doch riesige Fabrikhallen vor die Nase gesetzt.

Und noch mehr Lärm durch Schwerlastverkehr wird generiert, der die bereits durch den Autobahnkrach gereizten Nervenbahnen vibrieren lassen wird.

Im nördlichen Bereich des JHQ  Rheindahlen ist eine Windvorrangzone für die Errichtung von Windkraftanlagen geplant.

Man will zulassen, dass innerhalb des JHQ Bereichs und im angrenzenden Landschaftsschutzbereich „Hardter Wald“ riesige Windmühlen errichtet werden können.

Dass der betroffene Waldbereich bereits zum weithin bekannten Naturpark  Maas-Schwalm-Nette gehört scheint die Planer nicht zu beeindrucken.

Im Bereich des offenbar große Not leidenden Regionalflughafens bei Neuwerk sollen weitere Gewerbeansiedlungen ermöglicht werden.

Man sollte sich schon einmal intensiv mit dem Regionalplan befassen. Dann kann man erkennen, dass in der Stadt Mönchengladbach das landesweit propagierte Gebot der „Innen- vor Außenentwicklung“ ein offenbar unbekanntes Fremdwort ist.

Und wenn man sich anschaut, wo überall im Regierungsbezirk Düsseldorf  weitere neue Gewerbegebiete aus dem immer rarer werdenden Boden gestampft werden sollen, muss man sich als einfacher Bürger die Frage stellen dürfen, wo denn der Schutz der Umwelt in den Köpfen der Planer seinen Raum gehabt hat.

Neue Gewerbegebiete, Siedlungsflächen und Straßenprojekte vernichten allenthalben die Natur.

Neue Naturbereiche werden dagegen nicht geschaffen, obwohl dafür Raum wäre. Beispielsweise haben die Konversionsflächen (JHQ Rheindahlen, Südparkgelände) in der Stadt hinreichend Potential für Naturareale.

Auch der Buchholzer Wald sollte als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Er ist ein alter, vielfältig strukturierter Laubmischwald, geprägt von Buchen und Eichen, die mehrere Jahrhunderte alt sind.

Allein das avifaunistische Gutachten der Biostation Haus Wildenrath aus dem Jahre 2014, welches 10 Vogelarten der Roten Liste und der Vorwarnliste (z.B. Wachtel, Habicht, Waldohreule) nachweist, sollte Grund genug sein für eine Ausweisung zum Naturschutzgebiet.