E-Mail 'City-Ost: Aurelis und SPD in gleicher Richtung unterwegs'

Von Hauptredaktion [ - Uhr]

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5 Kommentare zu “City-Ost: Aurelis und SPD in gleicher Richtung unterwegs”
  1. @medienanalystin

    Sie haben da was vergessen!

    Muß heißen: damit Kunden mit PKWs (am besten gleich a la drive-in) und die LKWs der Zulieferer alles schnell und bequem erreichen und in dem zwischendrin Menschen leben DÜRFEN.

    Die träumen hier immer nur von Knete. Egal wo die her kommt. Egal wer dafür die Zeche zahlt. Nutzt immer nur denselben was.

  2. Warum müssen wir hier an jeder Ecke Baumärkte, Großmärkte und Discounter haben?

    Ob es passt oder nicht, ist hier schon lange (leider!) nicht mehr die Frage.

    Decathlon kann doch das Objekt von Peek & Cloppenburg übernehmen, wenn die in die Arkaden ziehen. Das wäre ein Leerstand weniger und für die Hindenburgstraße eine Bereicherung.

    Wenn das so weitergeht ist unsere Stadt bald ein einziger Kaufladen mit dazu passenden Straßen, damit Kunden mit PKWs (am besten gleich a la drive-in) und die LKWs der Zulieferer alles schnell und bequem erreichen und in dem zwischendrin Menschen leben.

    Es ist allerhöchste Zeit für ordentliche Stadtplanung. Rumgemurkst wurde in den letzten 60 Jahren mehr als diese Stadt verkraften kann. Schöner ist sie dabei leider nicht geworden.

    Wieder eine neue Posse in unserer Stadt.

  3. Liebe SPD: Bangemachen gilt nicht!

    Wenn ich heute morgen im Extra-Tipp lese, dass die Firma Aurelis bereits 1,4 Millionen investiert haben soll, so dass mit einer Schadensersatzklage zu rechnen ist, dann frag ich mich, wo ich denn hier bin.

    Wenn jemand soviel Geld in die Hand nimmt, ist das doch sein Risiko. Wieso soll die Stadt (also wir) denen das ersetzen?

    Und wenn sich ein Politiker einer Meinung nicht anschließt, obwohl Schadensersatz möglicherweise vielleicht ggf. denkbar sind, macht er sich doch dadurch nicht schadensersatzpflichtig.

    Wieviele Entscheidungen haben SPD-Ratsmitglieder in großer sozialistischer Einigkeit getroffen, oder nicht verhindert, die der Stadt Hunderttausende an Schaden gekostet haben.

    Stellen sie sich doch mal vor, Herr Beine, dass die Wanloer es nicht geschafft hätten, Sie von der Dummheit Biogasanlage abzuhalten.

    Eine solche auch von der NVV betriebene Anlage ganz in der Nähe ist mittlerweile pleite.

    Herr beine, haben Sie mal drüber nachgedacht, oder sich als Aufsichtratsvorsitzender der NVV ehrlich vorrechnen lassen, wie hoch der Schaden war, der dadurch verursacht wurde.

    Das war ein Schaden, den auch die Stadt als 50%-Teilhaber an der NVV und damit uns Bürger betroffen hat.

    Seien Sie doch froh, Herr Beine, dass es mit der Biogasanlage so gekommen ist, wie es gekommen ist.

    Sonst hätten Sie und Ihre Genossen vielleicht in Regress genommen werden können, oder?

    Also, liebe SPD, Ball flach halten und nicht mit etwas drohen, was vollkommen neben der Spur ist.

    Erst recht, wenn ich hier auf der BZ lese, dass die Firma Aurelis gar nicht daran denkt, sich an der Stadt schadlos halten zu wollen.

    Oder haben Sie das etwa gewußt und wollen hier nur einen politischen Popanz aufbauen?

  4. @ nihil-est
    Bei Herrn Langemeyer handelte es sich um einen Oberbürgermeister in seiner Eigenschaft als Verwaltungschef.

    Herrn Langmeier wurde Amtspflichtverletzung vorgeworfen, weil er (und Kämmerin Dr. Utheman) den Rat nicht korrekt über die tatsächliche Haushaltssituation der Stadt Dortmund in Kenntnis gesetzt haben soll, was für Frau Uthemann zu einem Disziplinarverfahren und in der Angelegenheit des Herrn Langemeyer zur Wiederholung der OB-Wahl führte.

    Es geht also um den Vorwurf des Fehlverhaltens von (Wahl-)beamten und nicht um eine politische Entscheidung eines Ratsmitglied, der ein bestimmtes Votum abgegeben hatte.

    Insofern „zieht“ der Vergleich u.E. wirklich nicht.

  5. Zitat ( Zusammenfassung ): Gemäß entsprechender Recherchen gibt es bislang keine Rechtsprechung, nach der Ratsmitglieder auf Grund von politischen Entscheidungen in Regress genommen wurden.

    Auch wenn es vielleicht hinkt, aber was ist denn der Fall Langemeyer und Uthemann, Stadt Dortmund? Der Fall war doch vorm OVG.
    Also wenn ich das jetzt noch richtig im Kopf habe wurde die Regresspflicht festgestellt und aktuell streitet man sich um die Höhe.
    ( Je 30.000€?, aussergerichtlicher Vergleich? )

    @Hauptredaktion, zieht das?

    Gruss

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