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Bürger können Anregungen einbringen: 2. Stufe im Lärmaktionsplan – Vorentwurf liegt ab Montag, 27. April 2015 öffentlich aus

Der Entwurf für die zweite Stufe des Lärmaktionsplans liegt ab kommenden Montag, 27.04.2015, für vier Wochen im Rathaus Rheydt aus:

Eingang G, 2. Obergeschoss im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung vor dem Raum 2026a.

Hier können Bürger montags bis freitags von 09.30 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 15:00 bis 17:00 Uhr Einsicht erhalten und schriftlich Stellungnahme beziehen.

Auf der Internetseite Stadt Mönchengladbach [1] ist dieser Vorentwurf ebenfalls einsehbar, wobei über ein Internetformular auch hier Stellungnahmen abgegeben werden können.

Mit dem Lärmaktionsplan kommt die Stadt einer EU-Richtlinie nach, die vorsieht, dass alle Städte mit mehr als 250.000 Einwohnern vor allem Anwohner von verkehrsreichen Straßen vor Lärm zu schützen.

Der Lärmaktionsplan, der zukünftig weiter fortzuschreiben ist, ist vor dem Hintergrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie eine Pflichtaufgabe der Kommunen.

Wie auch der Luftreinhalteplan für Mönchengladbach, der von der Bezirksregierung vorgegeben wird und aus dem die Einrichtung einer Umweltzone resultierte, wird auch der Lärmaktionsplan zukünftig bei Abwägungsprozessen in Bauleitplanverfahren und beim Bedarf der Straßenunterhaltung eine stärkere Bedeutung einnehmen.

Im Entwurf der zweiten Stufe sind 19 belastete Bereiche aufgeführt und mit Beschluss vom Planungs- und Bauausschuss (10. September 2013) festgelegt:

Die Maßnahmen, die stufenweise umgesetzt werden sollen, teilen sich hauptsächlich in die Bereiche straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen und bauliche Maßnahmen auf.

Zu den straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zählen unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrverbote oder die Markierung von Radwegen zur Förderung des Radverkehrs.

Bauliche Maßnahmen sind vielfältig: Einbau: lärmoptimierter Deckschichten, Umbau von Knotenpunkten (aus LSA-gesteuertem Knotenpunkt wird Kreisverkehr), Bau von Buskaps und Querungshilfen als Insel zur Förderung des ÖPNV und des Fußgängerverkehrs.

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Bürger können Anregungen einbringen: 2. Stufe im Lärmaktionsplan – Vorentwurf liegt ab Montag, 27. April 2015 öffentlich aus"

#1 Kommentar von egeli88 am 29. April 2015 00000004 05:35 143028572905Wed, 29 Apr 2015 05:35:29 +0000

Die Stadt hat auch wirklich nichts besseres zu tun als so sinnlose Sachen durchzuführen und Geld auszugeben oder??

Man sollte sich lieber an wichtigere Sachen kümmern, z.B. um die Unruhen was in letzter Zeit so passiert in den ganzen Stadtgebieten oder mal die Straße unter der Brücke am Vitusbad mal zu erneuern, da wird man ja wortwörtlich durchgeschüttelt wenn man da durch fährt..

#2 Kommentar von Ypsilon am 30. April 2015 00000004 14:37 143040467402Thu, 30 Apr 2015 14:37:54 +0000

@ egeli88 Sie meinen:

„Die Stadt hat auch wirklich nichts besseres zu tun als so sinnlose Sachen durchzuführen und Geld auszugeben oder??
Man sollte sich lieber an wichtigere Sachen kümmern…“

Meinen Sie Lärm sei kein Problem? Sollten Sie in einer verkehrsmäßig ruhigen Gegend unserer Stadt leben, freuen Sie sich, denn es gibt massiv belastete Straßen wo wirklicher Lärm an der Tagesordnung und leider auch nachts der Fall ist.

Sollte Ihnen Lärm nichts ausmachen, zumindest in Ihrer Wahrnehmung, umso besser für Sie. Diese Eigenschaft teilen nicht viele Menschen mit Ihnen.

Selbst wenn letzteres der Fall ist, verursacht Lärm, den das Ohr nicht ausschalten kann, erhebliche gesundheitliche Probleme, die man gar nicht damit in Zusammenhang bringen würde (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck).

Gestern, 29. April, war übrigens wieder der „Tag gegen Lärm“, mehr dazu finden Sie hier:

[2]

Lärm ist eines der größten Umweltprobleme unserer Gesellschaft. Die EU-Umweltagentur schätzt, dass Lärm europaweit in etwa 10 000 Fällen jährlich die Ursache für einen vorzeitigen Tod ist.

Deshalb muss die Stadt gesetzliche Vorgaben erfüllen. Weitere Informationen dazu finden Sie wie nachstehend aufgeführt (Zitate der Seite des MKULNV):

Gesetze

EG-Umgebungslärmrichtlinie

… legt ein Konzept für Europa fest, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Deutsches Recht

…überträgt die Anforderungen der EG-Umgebungslärmrichtlinie durch das Bundes-Immissionschutzgesetz, die Verordnung über die Lärmkartierung und weitere Regelwerke in nationales Recht.

Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie

… sind die Lärmkartierung, Information der Öffentlichkeit, Aktionsplanung mit aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit und Berichterstattung an die EU.

Fristen / Zeitplan /verbindliche Termine

… die EG-Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass alle 5 Jahre zu bestimmten Fristen Lärmkarten und Lärmaktionspläne zu erstellen sind.

Zuständigkeiten

… in Nordrhein-Westfalen erstellen die Kommunen Lärmkarten und Lärmaktionspläne. Das Land unterstützt sie dabei. Ausnahme: Lärmkarten für Schienenwege des Bundes werden vom Eisenbahn-Bundesamt erstellt.

Zu jedem der aufgeführten Themen finden Sie auf der Seite des MKULNV Informationen:

[3]

[4]

Da die Umsetzung der Maßnahmen oft von verfügbaren finanziellen Mitteln abhängt, ist es wichtig, dass die entstehenden Kosten frühzeitig in die Finanzplanung der umsetzenden Behörde aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang sollten Fördermöglichkeiten geprüft werden.

Lärmaktionsplan (Umgebungslärm) MG

[5]

Was sind Lärmaktionspläne?

[6]

Für die Aufstellung der Lärmaktionspläne—auch an den Schienenwegen des Bundes— sind in Nordrhein-Westfalen die Städte und Gemeinden zuständig.

[7]

Grundsätzlich gilt: Lärm macht krank, Lärm erzeugt Stress:

[8]

[9]

Vielleicht hilft das zum Verständnis?