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BUND kritisiert Verwaltung • Erteilung von Baugenehmigungen mit unter­schied­lichem „Engagement“ für das Bundes­natur­schutzgesetz?

Alarmiert von Umweltverstößen in Giesenkirchener Baugebieten unter­stützt nun auch der Kreisverband Mönchengladbach im Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) die Kritik des grünen Bezirks­vertreters Hajo Siemes in der Hand­habung des Bundes­naturschutz­gesetzes bei Bauleitplanungen.

Nach illegalen Rodungen in Giesenkirchen und auffällig verzögertem ordnungsbehördlichen Handeln der Stadtverwaltung gegen den Verursacher der Zerstörungen (BZMG berichtete [1]) befürchtet Hajo Siemes nun den nächsten Kahlschlag in Giesenkirchen. Der Sprecher der Grünen im Bezirk Ost bemerkte weitere Eingriffe in die Natur in einem weiteren Giesenkirchener Baugebiet.

[2]Es handelt sich hier um anstehende Rodungen auf dem ehemaligen Pferdmenges-Gelände, direkt neben dem Lambert-Areal liegend“, erläutert Siemes. „Es ist das Bebauungsplanvorhaben 651/IX, das bereits 2008 in Kraft getreten ist und nun in Angriff genommen werden soll.“

Die Rodungen sind für die Natur gravierend: „Das bedeutet, dass nun ein großer, dicht gewachsener Baumbestand, eine alte Obstwiese und ein kleines Waldstück in der Nähe des Friedhofes unwiderruflich verschwinden“, stellt Hajo Siemes fest.

Was den Grünen-Politiker ärgert: „Die Rodung der alten Obstwiese auf dem Lambert-Gelände war unrechtmäßig, da der Eigentümer gegen den städtebaulichen Vertrag verstoßen hat. Nun soll auch der daneben liegende Baumbestand verschwinden.“

Siemes vermutet, dass die Vögel, die vom Lambert-Gelände vertrieben wurden, dort nun Unterschlupf gefunden haben. Er hat die Stadt von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt und eine artenschutzrechtliche Prüfung gefordert in der Hoffnung, dass wenigstens noch ein Teil des Baumbestandes erhalten bleiben kann.

Diese Hoffnungen zerschlägt die Stadtverwaltung allerdings unter Hinweis auf die Kompensationsverpflichtung der Bauherrn und den noch zu regelnden ökologischen Ausgleich.

Sprich: Nach der Bauphase erfolgt eine Neubepflanzung (wo, wie und was wird noch geregelt). Dies würde allerdings den jetzt dort lebenden Tieren nichts nützen.

Unklar ist der Bestand an Fledermäusen, ansonsten scheint es seitens der Verwaltung keine nennenswerte Erkenntnisse über andere schützenswerte Arten in diesem Baugebiet zu geben.

Das sieht Hajo Siemes allerdings anders, vermutet nach neuerlichen Erkundigungen mit großer Wahrscheinlichkeit Mäusebussard, Waldohreule, Eisvogel an einem nahe gelegenenTeich, Mittel- oder Schwarzspecht sowie Falken im besagten Baugebiet.

Dies teilte er auch der Stadtverwaltung mit und fragte:

Eindringlich bittet der engagierte Ratsherr die Verwaltung um Überprüfung seiner Angaben bevor eine Fällgenehmigung erteilt wird.

Unterstützung kommt nun auch noch vom Mönchengladbacher BUND:

Das Artenschutzrecht in der Bauleitplanung ist in Naturschützerkreisen ein Dauerbrenner.Konflikte sind hier vorprogrammiert, denn im Extremfall kann das Vorkommen einzelner Arten ein Vorhaben verhindern.

Das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt“, erklärt Heinz Rütten für den BUND.

Welche Arten hiervon betroffen sind, ist im Bundesnaturschutzgesetz aufgeführt.

Dort unterscheidet man zwischen besonders geschützten Arten, z.B. Igel, Graureiher oder Grünfink und den streng geschützten Arten, wozu die vom Ratsherren Hajo Siemes genannten Arten Waldohreule, Mäusebussard, Falken, Eisvogel und alle Fledermäuse gehören.

Nach § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist alles verboten, was diese Arten stört, verletzt oder ihren Lebensraum beeinträchtigt oder zerstört.

Nur „zwingende Gründe überwiegenden öffentlichen Interesses“ können zu einer Ausnahme von diesen Verboten führen.

Vor diesem Hintergrund müssen die Artenschutzbelange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden.

Dies gilt auch dann, wenn – wie in diesem Fall – ein rechtskräftiger Bebauungsplan bereits vorliegt und nun eine Baugenehmigung erteilt werden soll.

Spätestens dann, wenn Anhaltspunkte für das Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten vorliegen, muss die Untere Landschaftsbehörde tätig werden.

Hierfür ist eine Artenschutzprüfung durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfahren unterzogen wird.

Ein Ortstermin und die Betrachtung von Baumhöhlen reicht dafür sicherlich nicht aus“, kritisiert Heinz Rütten die behördliche Art und Weise der Artenschutzprüfung in Giesenkirchen.

[3]Wie aufwendig solche Prüfungen allerdings sein können, zeigt sich in Wanlo.

Hinsichtlich der Betriebserweiterung des Segelflugplatzes in Mönchengladbach-Wanlo [4], umfasst der Prüfbericht immerhin 80 Seiten.

Geht die Verwaltung in Wanlo vielleicht sorgfältiger bei der Artenschutzprüfung vor, weil die Bürger dort besser vernetzt sind und genauer hinschauen, mit Protesten und Rechtsverfahren eher zu rechnen ist?

Auffallend nachlässig dagegen scheint wiederum der behördliche Artenschutz in Odenkirchen zu sein:

In einem anderen Verfahren der jüngeren Zeit, die Verfüllung der Abgrabung Flock in Odenkirchen, wartet der BUND seit zwei Jahren auf die versprochene artenschutzrechtliche Prüfung. Die Verfüllgenehmigung ist inzwischen erteilt worden.“

Wird das Bundesnaturschutzgesetz bei Erteilung von Baugenehmigungen also in Mönchengladbach seitens der zuständigen Behörden mit unterschiedlichem „Engagement“ angewendet?

So hat der Gesetzgeber das nicht gewollt“, stellt jedenfalls der BUND Mönchengladbach fest und hält von daher das Misstrauen von Hajo Siemes für durchaus nachvollziehbar.

2 Kommentare (Öffnen | Schließen)

2 Kommentare Empfänger "BUND kritisiert Verwaltung • Erteilung von Baugenehmigungen mit unter­schied­lichem „Engagement“ für das Bundes­natur­schutzgesetz?"

#1 Kommentar von Brummbär am 16. Februar 2014 00000002 19:35 139257934907Sun, 16 Feb 2014 19:35:49 +0000

Selbstverständlich wird Artenschutz nicht immer derselben kritischen Betrachtung unterzogen bzw. „darf“ nicht immer derselben kritischen Betrachtung unterzogen werden.

Ganz einfach weil: Manche Bürger/Investoren gleicher sind als andere!

So einfach ist das.

Es werden Fakten geschaffen, wie z.B. beim Lambert-Fall. Sind Bäume „versehentlich“ (wie immer das Versehen aussehen mag) erst mal gefällt, sind sie futsch und stören nicht mehr.

Tja, da gibt’s dann Worte des tiefsten Bedauerns (wer’s glaubt!) und dann werden halt irgendwo in der Pampa zum Ausgleich neue Bäumchen gepflanzt. Hauptsache, da, wo sie keinen stören. Erst recht keinen Investor, der alle möglichen Arten Steuern zahlt und ggf. Arbeitsplätze (das Argument schlechthin!) erhält oder gar schafft.

Dem stehen dann die Bäume nicht im Weg, es muss nix gepflegt, geschnitten oder im Herbst Berge Laub entfernt werden – ist doch super!

Aber wehe, ein Otto-Normal-Bürger erlaubt sich dasselbe – und sei es nur mit einem einzigen Baum!

Ja, dann ist aber was los! Da werden alle Register gezogen, beginnend mit einem entsprechend unfreundlichen Schreiben inklusive sämtlicher möglicher Androhungen.

Ist doch in Baufragen (Bauordnungsamt – eins der besten Ämter dieser Stadt überhaupt!) nicht anders!

Die Schote ist auch super. Auf der Duvenstraße dürfen Bordsteinabsenkungen für die Zufahrt von Stellplätzen (vor 16 Jahren zugesagt!) nicht vorgenommen werden, weil die Wurzeln der Bäume geschädigt werden könnten.

Diese Bäume wurden vor ca. 16 Jahren gepflanzt. Hat da keiner dran gedacht, dass da noch Bordsteinabsenkungen her müssen? Wo waren da Bauordnungsamt und Grünflächenamt?

Die Anwohner waren, mangels fehlender Bordsteinabsenkungen, seit Jahren ein Stück über den Bürgersteig gefahren, statt sich zu beschweren. Damit ist jetzt aber Schluss!

Die A … karte haben nun die Anwohner, denen direkt mit allem Möglichen gedroht wurde. Sind ja auch nur ganz normale Bürger, und es handelt sich um kein Unternehmen wie Jessen, Durst und wie sie alle heißen. Da wäre das auf dem kleinen Dienstweg ruck-zuck erledigt gewesen und selbstverständlich hätten so ein paar popelige Baumwurzeln kein Hindernis dargestellt.

[5]

Man hat sehr oft das ungute Gefühl, dass bei der Stadtverwaltung in Bezug auf manche Bürger/Unternehmer alles etwas anders läuft.

Da passieren dann schon mal so kleine „Irrtümer“ wie damals auf dem alten Realgelände (heute steht da ein ALDI-Markt, Bauherr Jessen, Makler damals: Michael Schroeren). Da mussten 10 schützenswerte und wirklich wunderschöne Bäume dran glauben. Die restlichen 30 hatten Glück, weil die Anwohner noch rechtzeitig einschreiten konnten.

Geschah aus Versehen, versteht sich! Nur aus Versehen! Ein dummer Angestellter war’s gewesen – ein einziger! Keiner hielt ihn auf …

Die Bäume, die dann den Anwohnern gepflanzt wurden (an denselben Stellen? Großkronige wie die gekillten, von wegen Sichtschutz – dauert aber noch 20 Jahre, bis die die Sicht schützen können), haben die Bürger dann bezahlt.

Auf jeden Fall konnte Jessen das Grundstück optimal ausnutzen – ohne die störenden Bäume und musste noch nicht mal Ersatzpflanzungen vornehmen. Geht doch!

[6]

Putzig war das auch, weil:

„Sasserath legt Wert auf die Feststellung, dass die BV Rheydt-Mitte in der Anhörung den Vorentwurf des B-Planes aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt hat. Dazu hatte es massive Bitten aus der Nachbarschaft gegeben, gerade diese Bäume zu erhalten.“

Tja, dafür hat das Grünflächenamt den Vorfall bedauert – und gut is! Folgen? Wieso Folgen! Hätte mal ein normaler Bürger so machen müssen. Der hätte eine saftige Strafe gezahlt! Aber so ein Versehen, kann ja schon mal vorkommen.

Merke: Wenn zwei sich irren ist das noch lange nicht dasselbe!

[7]

[8]

Bezahlt haben selbstverständlich die Bürger (mittels Stadtverwaltung) die neuen, teuren Bäume.

Zur selben Zeit gab’s damals auch so ein weiteres „Versehen“ am Schürenweg. Da ging es 30 Jahre alten japanischen Zierkirschen mittels Kettensäge an den recht umfangreichen Stamm.

[9]

Die Bäume an der Hohenzollernstraße konnten wenigstens vor der Amnesie irgendeines städtischen Mitarbeiters gerettet werden.

Mit Sicherheit könnten viele Bürger noch einiges zum Thema beitragen.

Fest steht: Manche sind gleicher als gleich (besonders Investoren mit entsprechendem Vitamin B) und nochmal: wenn zwei dasselbe tun, ist es noch lange nicht dasselbe!

#2 Kommentar von Kerstin Königs am 20. Februar 2014 00000002 15:02 139290854503Thu, 20 Feb 2014 15:02:25 +0000

Vielen Dank an Herrn Siemes! Schade, dass es nur wenige Politiker gibt, die sich so einsetzen. Dabei sind Bäume und Grün das Einzige, was uns in den Städten noch an Natur bleibt und unbedingt erhalten werden muss.

Seltsam finde ich, dass bei diesem Masterplan immer von dem grünen Band, das Mönchengladbach und Rheydt verbinden soll erzählt wird. Grün, grün und nochmal grün ist da doch ständig ein Thema.

Die Politiker finden den Masterplan doch so wichtig. Dann müssten die doch hinter dem Grünzeug stehen! Oder sehe ich das falsch?

Im Bunten Garten wird der Springbrunnen mit Erde zugekippt, weil angeblich kein Geld dafür da ist, den zu reparieren und sprudeln zu lassen. Das sind doch die falschen Signale!

Da gibt es bestimmt noch viele Möglichkeiten an vielen Stellen, an denen eher und effektiver gespart werden könnte! Wollen muss man das selbstverständlich.

Auch den Ausführungen von @ Brummbär kann ich mich nur anschließen.

Irgendwie läuft in dieser Stadt einiges ziemlich seltsam ab. Können oder wollen die nicht anders? Wenn die nicht wollen: Warum??