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Geheimniskrämerei endlich gelüftet – in Giesenkirchen gibt es bald Futter

bauschild-2 [1]„Von Baustellen gehen oft Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere auch für Kinder aus. Die Baustelle und besonders die Baugrube müssen deshalb vom Bauunternehmer ordnungsgemäß abgesichert werden. Das der Baugenehmigung beigefügte Baustellenschild (roter/grüner Punkt) muss angebracht werden.“

Das ist eine in Deutschland allgemein gültige Regel für Jedermann. Doch in Mönchengladbach muß diese Regel offensichtlich nicht beachtet werden.

dsc_0301 [2]Einige Giesenkirchener Bürger sprachen BZMG an mit der Frage, ob wir nicht wüßten wer dort baut an der Konstantinstrasse (Hausnummer etwa 33-51) in Giesenkirchen.

Wir schauten hin und konnten nichts sehen. Kein Schild, kein Hinweis, nichts. Angesprochene Bauarbeiter konnten oder wollten (durften?) keine Auskunft geben, ein pfiffiger, anliegender Getränkehändler wußte etwas.

dsc_0297 [3]Heute haben wir es gesehen, das in der Eingangstür hängende Eröffnungsposter.

Alles wird gut. Trotzdem: Regeln sollten eingehalten werden!