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Öffentliche Diskussion um Parkgebühren (nicht nur) in Neuwerk dringend notwendig • VdK fordert Verbesserung der Parkmöglichkeiten für Behinderte

[1]Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Ruderte in 2013 noch die Verwaltung beim Thema „Parkraumbewirtschaftung in den Außenbezirken“ zurück [2], verschieben nun die Politiker Diskussion und Beschluss dieses unpopulären Griffs in den Geldbeutel der Autofahrer.

Auf der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Ost wurde die Diskussion um die Einführung von Parkgebühren in Giesenkirchen und Neuwerk in die nächste Sitzung verschoben.

Spannend auch die Frage, wie sich der Mobilitätsbeauftragte der Stadtverwaltung [3] zum Thema äußert – wenn er sich äußern darf.

Denn das Thema „Parkraumbewirtschaftung“ bietet mehr als Aufregung um Parktickets hinter Autoscheiben.

[4]Beispiel Behindertenparkplätze:

Der Sozialverband VdK kritisiert seit Jahren, dass das Angebot an Parkplätzen für Menschen, die in Ihrer Mobilität aufgrund ihrer Behinderung eingeschränkt sind, in Mönchengladbach unzureichend ist. 

Doch nicht nur bei der Anzahl dieser speziellen Parkflächen zeigt sich in Mönchengladbach Nachholbedarf, sondern auch bei der Vergabe der begehrten Parkausweise für den betreffenden Personenkreis.

Der Sozialverband VdK drängt auf Bundesebene auf eine Änderung der Kriterien, die eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) definieren.

[5]Deutlich wird diese menschen­unwürdige Praxis der Vergabe von Parkausweisen für Schwerbehinderte in einem Artikel der VdK-Mit­glieder­zeitung aus November 2014.

Dabei liegt es durchaus im Ermessensspielraum der Stadt, von den rigiden und „weltfremden“ gesetzlichen Vorgaben bei der Erlangung einer Genehmigung zur Nutzung eines Schwerbehindertenparkplatzes abzuweichen.

Dem käme auch der Anspruch auf eine „Politik für Menschen“ gerecht in Abwägung von Zumutbarem und Unzumutbarem.

Mehr Parkraum benötigen allerdings nicht nur mobilitätsbehinderte Bürger, sondern auch Fahrradfahrer.

Fahrradständer im öffentlichen Raum müssen angemeldet werden. „Wenn die Ständer mit Werbung versehen werden, kostet dies im Jahr 200,–€ an Sondernutzungsgebühr, ohne Werbung ist die Aufstellung kostenlos“, weiß der Grünen-Politiker Hajo Siemes zu berichten.

Will die Politik tatsächlich die Stärkung der Nahversorgung und eine Verkehrstrendwende betreiben, gehören nicht nur Diskussionen um die Einführung von Parkautomaten auf’s Tableau, sondern konsequenterweise auch die Realisierung weicher Faktoren, wie z.B. die Förderung von Fahrradständern vor Geschäften oder die Schaffung von mehr Stellplätzen für Fahrräder mit den immer beliebter werdenden Anhängern oder die Einrichtung von Ladestationen für E-Bikes vor Verwaltungsstellen [6].

Weltfremde Vorstellungen? Mitnichten, wie die Zunahme von E-Bikes – und auch E-Rollis – zeigt. Der Trend zur pkw-unabhängigen Mobilität innerhalb des Wohnumfeldes ist nicht die Zukunft, sie hat bereits begonnen und wird in den nächsten Jahren fortlaufend zunehmen.

Ob dies zwingend ein Nachteil von Geschäftsleuten in Quartieren ist oder nicht, hängt nicht nur vom Pkw-Parkplatz vor der Ladentür ab, sondern z. B. auch von barrierefreien Zugängen.

Das Thema „Parkraumbewirtschaftung in Außenbezirken“ bietet somit neben dem Zündstoff „Parkgebühren“ als Gift für Geschäfte auch die Chance auf eine menschenfreundliche Politik in Frage der Behindertenparkplätze und Stärkung des Quartiers.

Diese notwendige Diskussion sollten nicht nur Kommunalpolitiker unter sich führen.