Zahl der Starts und Landungen in der Nacht in Dortmund beschränkt • Entscheidung der Bezirksregierung Münster Vorbild für Düsseldorf?

Hauptredaktion [ - Uhr]

[25.08.2018] Zu der jetzt bekannt gewordenen ergänzenden Entscheidung der Bezirksregierung Münster zur Änderung der Betriebsgenehmigung des Flughafens Dortmund erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ Werner Kindsmüller: 

„Die Entscheidung der Bezirksregierung, aus Lärmschutzgründen die Zahl der Starts und Landungen in der Nacht zu beschränken, sollte dem Verkehrsminister Vorbild für die Änderung der Betriebsgenehmigung in Düsseldorf sein.“ 

Die Bezirksregierung Münster hat dem Antrag der Flughafen Dortmund GmbH auf eine allgemeine Verlängerung der Betriebszeit für planmäßige Landungen bis 23 Uhr, ohne dass die Anzahl der Bewegungen limitiert wird, nicht in vollem Umfang entsprochen.

Sie hat dies mit dem Schutz der Nachtruhe der Anwohner begründet. 

Die Genehmigungsentscheidung sieht vor:

  •    dass zwischen 22 Uhr und 23 Uhr aus Lärmschutzgründen nur vier planmäßige Landungen pro Tag im Durchschnitt der sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres zulässig sind;
  •    verspätete Landungen sind nur bis 23.30 Uhr und nach vorheriger Genehmigung zulässig. 
  •    Planmäßig bis 22 Uhr vorgesehene Starts dürfen nach vorheriger Genehmigung nur bis 22.30 Uhr durchgeführt werden;
  •    Sofern sich die Verspätung schon aus der Flugplangestaltung ergibt, dürfen diese Genehmigungen nicht erteilt werden;
  •    Wenn in einem Monat mehr als 16 Verspätungen genehmigt worden sind, dürfen weitere Genehmigungen nur noch durch die Luftaufsicht ausgesprochen werden; 
  •    Verspätete Starts und Landungen dürfen nur für Flugzeuge mit lärmarmer Bauweise zugelassen werden.

„Auch wenn die Entscheidung für die Anwohner gegenüber der geltenden Genehmigungslage unter Lärmgesichtspunkten eine Verschlechterung darstellt, sollten die Gründe für die Beschränkung der Flugbewegungen nach 22 Uhr und die vorgesehene rigide Genehmigungspraxis auch den Flughafen Düsseldorf übertragen werden,“ so Kindsmüller.

Kindsmüller weiter: „Das Recht auf eine weitgehend lärmfreie Nachtruhe kann weder ortsabhängig noch von der Größe des Flughafens abhängig sein. Der Verkehrsminister muss endlich die Regelungen für die Nachtruhe für Düsseldorf verschärfen, da sie zu einer unerträglichen Situation geführt hat! Würde er die Regelung für Dortmund auf Düsseldorf übertragen, so würde damit ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Nachtruhe geleistet.“

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