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Ausbau Borsigstrasse kommt

logo-mg-ost„Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Ost den Ausbau der Borsigstraße und die notwendige Verlegung des Dünner Feldweges im Bebauungsplan 547/V nach den vorliegenden Ausbauplänen zu beschließen.“

So lautet der Anfang der Beratungsvorlage für die Mitglieder der Bezirksvertretung Ost, die nun den Ausbau der Borsigstraße zwecks Erweiterung der Firma Drekopf zu beschließen hat.

Erschließungsanlagen und Straßenbegleitgrün trägt der Investor. Die Folgekosten der baulichen Unterhaltung der Erschließungsstraße betragen jährlich ca. 2% der Neubaukosten.

Die Kostenschätzung für den öffentlichen Straßenbau auf der Borsigstraße beträgt rd. 136.000,– €. Die Kostenschätzung für den Ausbau des Dünner Feldweges beträgt rd. 15.000,– €.

Die Planung berücksichtigt die Vorgaben der Kinder- und Familienfreundlichkeit, ist in der Beratungsvorlage weiter zu lesen. Punktuell betrachtet korrekt, im Hinblick auf das angrenzende Wohngebiet mit vielen Kindern sicherlich eine Aussage, die eigentlich Nachdenken erzeugen sollte:

Spielplätze sind für eine kindgerechte Entwicklung eine Ergänzung – genauso wie Spiele in der Natur. Ein Dilemma, aber ein durchaus vermeidbares, würde man Gewerbegebiete nicht in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten bauen.

Punktuell auch betrachtet die Aussage, dass die Verkehrssicherheit, insbesondere die der schwachen Verkehrsteilnehmer, erfüllt wird.

An der zum Gewerbegebiet zuführenden Engelbleckerstraße kann man da durchaus anderer Meinung sein. Der Radweg liegt auf der Straße, der Verkehr schwerer Lkw’s wird mit dem Ausbau dieses Gewerbegebietes sicherlich noch zunehmen.

Punktgenau und detailliert geht es mit Angaben zu Abmessungen der neuen Straße, Geh- und Radweg, Entwässerung, Versorgungsleitungen bis hin zu Beleuchtung, Schilder, Parkplatz und Bäume weiter.

Eine punktgenaue Verwaltungsvorlage, die allerdings Weitsicht missen lässt.

Und natürlich:

Bei letzterem ist allerdings breites politisches Schweigen Konsens, was eine Aufarbeitung zur Vermeidung künftiger Planungs- und Verwaltungsfehler letztlich unmöglich macht. [5]