Dünner Feld: Ausweisen als Baugebiet wäre unsinnige Entscheidung – Teil IV: Die Arrondierung

Red. Neuwerk [ - Uhr]

bzmg-lachennutzungsplanNeben der Schulwegsicherung stützt die CDU Neuwerk ihren Antrag auf Umwidmung des Ackerlandes am Ludwig-Weber-Haus (Altenheim) in Bauland auf eine aus städtebaulicher Sicht notwendige „Arrondierung“. Das wirftFragen auf!

Beispielsweise diese:

    1. Was bedeutet „Arrondierung“?
    2. Wie ist die städtebauliche Sichtweise der Verwaltung?
    3. Was verstehen die Parteien unter zukunftsweisender, verantwortlicher Stadtentwicklung und welche Ideen und Konzepte haben diese?

      1. Was bedeutet „Arrondierung“?

      Arrondierung (Abrundung) bedeutet die Einbeziehung bebauungsnaher Flächen in Baugebiete, die die Peripherie (Rand) der Bebauung abrunden und vorhandene Infrastruktur nutzen können. Gleichzeitig damit sind nachhaltige städtebauliche Qualitäten erreichbar. Insbesondere kann die Erschließung sinnvoll ergänzt und die Tragfähigkeit von öffentlichen und privaten Versorgungseinrichtungen verbessert werden.

      Der Logik der CDU Neuwerk unter ihrem Bezirksvorsteher und jetzigem Oberbürgermeister-Kandidaten Norbert Post folgend ist demnach das Ackerland eine „bebauungsnahe Fläche“, denn an dessen Rand liegt ein Altenheim.

      Die Infrastruktur in Form eines Weges würde verbessert – vielleicht ist die Versorgung des Altenheimes über die Ehrenstraße und Hovener Straße unzureichend?

      So gesehen liegt ja alles irgendwie am Ackerrand, was die bis dato ungebremste Ausdehnungslust der bauwütigen Ratsmehrheit und planungsfreudigen Verwaltung begründet.

      Im kleineren Bereich bezeichnet Arrondierung die Einbeziehung von angrenzenden Flächen eines Grundstückes. Sie ist meist mit einer neuen Grenzziehung und entsprechenden Änderungen im Grundbuch verbunden. Sie kann aber auch dadurch vorgenommen werden, dass mehrere Grundstücke ohne Änderung der Grenzen oder Grundbucheinträge in der Hand eines Eigentümers vereinigt werden.

      Wer weiß, ob hier nicht schon jemand kleine und große Parzellen im Laufe der Jahre vorsorglich-spekulativ auf sich vereinigt hat und – oh Wunder – auf einmal wird der Acker Bauland.

      Könnte ja sein, aber was versteht der normale Bürger schon von Wirtschaftspolitik? Deswegen halten wir uns an die Fakten und versuchen auf Basis der Definition des Begriffes „Arrondierung“ den Sinn dieses CDU-Antrages zu enträtseln:

      „Arrondierung kann der Verbesserung des Grenzverlaufs dienen, der besseren Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur (Erschließung, Wege, Kanalisation, etc.) oder grundsätzlich den Wert des ursprünglichen Grundstückes durch die größere Fläche vermehren. Der Begriff wird insbesondere im Bereich des Baurechts, der Bauplanung, der Bodenmelioration sowie der Stadtplanung verwendet (Quelle: Wikipedia)

      Die städtebauliche Sichtweise müsste eigentlich allen Politikern bekannt sein. Denn die Stadtplaner haben bereits Stellung zum Thema „Arrondierung“ bezogen – nämlich im Jahr 2004:

      2. Wie ist die städtbauliche Sichtweise der Verwaltung?

      Das Diakonische Werk ersuchte damals die Stadt Mönchengladbach, besagtes Altenheim auf dem Dünnerfeld zu bauen, da das damals noch an der Ludwig-Weber-Straße ansässige Altenheim veraltet war, eine Modernisierung zu teuer und der Neubau zweckmäßig in direkter Nachbarschaft zum Ev. Gemeindezentrum“Karl-Immer-Haus“ an der Ehrenstraße läge.

      Schon damals führte dieses Bauansinnen in der Bezirksvertretung Neuwerk zu kontroversen Diskussionen; die Opposition befürchtete einen Dammbruch und weitere nachfolgende Erschliessungswünsche, denen dann das ganze Areal zum Opfer fällt, wollte sich aber auch dem Anliegen des Bauträgers nicht verschließen und die Versorgung an Altenheimplätzen in Neuwerk optimieren.

      Der Fachbereich Stadtentwicklung und Planung stellte in seinen Beratungsvorlagen für die Politiker klar, dass die im Flächennutzungsplan für den Neubau zu ändernde Ackerfläche als Gemeinbedarf mit der „Zweckbestimmung Alten- und Pflegeheim“ dargestellt wird.

      Der Fachbereich untersuchte auch den Lärm zum benachbarten Gewerbegebiet Engelbleck und befand, dass aufgrund des Abstands von ca. 200 m und des Bahndamms keine Störungen zu erwarten sind.

      Die NVV befand, dass eine Versickerung über Mulden innerhalb dieser neuen Gemeinbedarfsfläche sowie im Bereich der Ausgleichsflächen möglich ist. Der Mehranfall von Schmutz- und Straßenwasser wird über die Kanalisation zum Klärwerk Neuwerk geleitet.

      Der Fachbereich untersuchte die Umweltauswirkungen und stellte fest, dass mit dem Neubau ein Teil unversiegelter Fläche dem Naturhaushalt entzogen, Grundwasserneubildung durch Versiegelung verringert und die Frischluftbildung verändert wird.

      Ausgleichsmaßnahmen würden jedoch diese negativen Effekte kompensieren. Und da der Bau des Altenheimes einen relativ geringen Umfang habe und das Vorhaben so nah wir möglich an den Siedlungsrand geschoben wurde, hatte die Verwaltung keine weiteren Bedenken.

      Und noch eines machten die Stadtplaner deutlich:

      Das Bauvorhaben „Altenheim“ am Rand von Bettrath-Hoven ist städtebaulich eindeutig und soll insoweit auch abschließend festgelegt werden. Die Ausweisung der Fläche als Gemeinbedarfsfläche verdeutlicht die Absicht. Nur unter dieser Prämisse konnte der Planung an dieser Stelle überhaupt vom Fachbereich aus zugestimmt werden.

      Klar geht aus der Beratungsvorlage auch hervor, dass der Weg zwischen Ehrenstraße und Borsigstraße gleichzeitig der nördliche Abschluss des Siedlungsrandes darstellt. Der Feldweg wird als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt.

      Die an diesem Verbindungsweg liegende Ackerfläche „Dünnerfeld“ wird als Fläche für die Landwirtschaft (weiterhin) festgesetzt und im Eingangsbereich an der Ehrenstraße aufgeweitet. Dadurch, so die Verwaltung, wird der Wert der Wegeverbindung betont, die Nutzung für die Landwirtschaft als Zuwegung gleichzeitig erhalten.

      Ansonsten stellte die Verwaltung fest, dass das neue Altenheim auch über den ÖPNV gut erreichbar ist.

      Damit wäre unsere zweite Frage eingangs dieses Artikels auch beantwortet. Ob die Verwaltung im Jahre 2009 allerdings die Sache neu bewertet, wenn ja wie und warum, wird sich mit der Beantwortung der CDU-Anfrage zeigen.

      Bleibt nun nur noch die Frage zu klären, was Parteien 3. … unter zukunftsweisender, verantwortlicher Stadtentwicklung verstehen und welche Ideen und Konzepte Politiker haben.

      Dass sich Bürger hiervon selbst ein Bild machen können, dafür ist die Bürgerzeitung da: mit Artikeln, Vergleich von Wahlprogrammen und Nachhaken.

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