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Engelblecker Straße für den Schwerlastverkehr nicht geeignet – Teil II: Erweiterung des Gewerbegebietes nur wegen Drekopf-Bedarf

100_0599 [1]Im Jahre 2005 wurde die Ackerfläche zwischen Loosenweg und Borsigstraße, nördlich der Siedlung Engelbleck, in Baugebiet umgewandelt: Es existiert mittlerweile ein gültiger Bebauungsplan. Damals unterrichtete die Verwaltung die Bezirksvertreter, dass nur eine Anfrage auf eine Gewerbeerweiterungsfläche vorlag, heute können wir darauf schließen, dass es sich hierbei nur um die bekannten Erweiterungsinteressen der Firma Drekopf (mit Chefin Nicole Finger, Vorsitzende der Mönchengladbacher FDP) gehandelt haben kann.

Der Bedarf auf Umwidmung dieser Ackerfläche in Bauland begründete sich folglich nur aufgrund eines einigen Anliegens, nämlich dem der Firma Drehkopf.

Für die CDU Neuwerk war und ist die Ausweisung weiterer Baugebiete in Neuwerk (und im Bezirk Ost) ein wichtiges städteplanerisches Element, damit insbesondere junge Familien in diesen Stadtteil ziehen. Folglich wurde aufgrund des Drehkopf-Bedarfs sogleich das gesamte Areal umgewandelt.

Wie zeitgemäß und bedarfsgerecht in einer gesamt-städtischen Betrachtung diese Baupolitik der Mönchengladbacher CDU überhaupt noch ist, erschließt sich aus unserer Serie um das Baugebiet Dünnerfeld.

Und wie verantwortungsvoll bzw. unverantwortlich diese Baupolitik der CDU Neuwerk gegenüber der bereits ansässigen Bevölkerung ist, ergibt sich aus manch bedenklichen und mahnenden Worten der Verwaltung im Hinblick auf die sich verstärkenden Probleme, die die Versiegelung weiterer Flächen unweigerlich nach sich ziehen.

Mit seinen Sorgen und seinen Problemen bei vollen Kellern steht der Neuwerker Bürger allerdings alleine da, denn zumindest in Neuwerk ist im Laufe dieses Kommunalwahlkampfes bis dato keine abneigende Haltung von politisch Verantwortlichen zu erkennen: Man wartet die Entwicklung ab. Keine Meinung ist auch eine Meinung.

Hartnäckig halten sich übrigens Gerüchte, nach denen es im Vorfeld zur Ausweisung des Baugebietes auf Neuwerker Seite zu einem Versuch gekommen sei, dem Entsorgungsunternehmen Drekopf ein Grundstück zu einem wesentlich niedrigeren Quadratmeterpreis als marktüblich, zu verkaufen.

Leidtragende wären die übrigen Grundstückskäufer gewesen, die die Differenz mit höheren Grundstückspreisen hätten „ausgleichen“ müssen.

Drekopf (Chefin: Nicole Finger, Vorsitzende der Mönchengladbacher FDP) wollte sich also flächenmäßig ausdehnen und hat deshalb das Gewerbegrundstück von der WFMG – nachdem diese vorab das gesamt Areal im Namen der Stadt zur weiteren Vermarktung erworben hatte – über die EWMG (Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Jansen-Winkeln, Fraktionsvorsitzender der FDP im Mönchengladbacher Rat und OB-Kandidat) gekauft.

Insider munkeln weiterhin, dass die FDP mit erheblichem Druck auf die Verwaltung gewirkt haben soll, da die Drekopf-Ambitionen anfänglich seitens der Verwaltung, um es Milde auszudrücken, nicht sonderlich positiv aufgenommen wurden. Über das für den Schwerlastverkehr ungeeignete Straßennetz zu diesem Gewerbegebiet berichteten wir hier:

http://www.bz-mg.de/index.php/category/aus-den-stadbezirken-stadtteilen-ortsteilen-und-honschaften/neuwerk/page/3/ [2]

Im Laufe des weiteren Verfahrens fiel auf, dass Firma Drekopf Ausgleichsfläche zu erwerben hatte; eine in diesem Areal gelegene Fläche am Bahndamm wurde im Laufe des Verfahrens entsprechend ausgewiesen.

Um den Preis für diese Ausgleichsfläche herrschte anfangs Unstimmigkeit: Ackerlandpreis stand gegen Baulandpreis. Die EWMG wollte die Ausgleichsfläche nur zu Ackerlandpreis kaufen zum anschließenden Weiterverkauf an Firma Drehkopf. Letztendlich hat allerdings die EWMG diese Ausgleichsfläche von der Stadt Mönchengladbach zum Rohbaulandpreis erworben.

Zur Frage des Lärmschutzes zum angrenzenden geplanten Wohngebiet konnten wir nur soviel erfahren: Zur Abgrenzung der Gewerbefläche gegenüber der Wohnbebauung sind Lärmschutzmaßnahmen (z.B. ein Wall) erforderlich. Wer einen solchen Wall bezahlen soll, steht allerdings noch nicht endgültig fest. Dazu gibt es eine Lücke im rechtskräftigen Bebauungsplan und Streit scheint vorprogrammiert.

Das Verursacherprinzip scheint hier nicht so einfach anwendbar zu sein.

100_05951 [3]Ebenfalls noch nicht geklärt ist die Frage, ob die zuführenden Straßen überhaupt für den bestehenden und den zusätzlich zu erwartenden Schwerlastverkehr geeignet sind: die Tragfähigkeit wurde immer noch nicht festgestellt.

Wurde und wird dies etwa absichtlich verzögert? Vor dem Hintergrund, dass schließlich schon heute 30-Tonnen-Lkw’s in das bestehende Gewerbegebiet „Engelbleck“ fahren, ein Skandal.