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Neuwerk: Umbenennung „Zum Lockhof“ rechtmässig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies gestern die Klage einer Anwohnerin auf Umbenennung eines Teilstücks der Lockhütterstrasse in „Zum Lockhof“ zurück. Nach Auffassung des Gerichts bestehen keine zweideutigen, anstössigen Assoziationen bei dem neuen Strassennamen (zum BZMG-Hintergrund klicken Sie bitte hier [1]).

Der Name „Lockhof“ weist auf den historisch belegten „Laakhof“ hin, der im Laufe der Zeit Log- bzw. Lockhof ausgesprochen wurde.